Apothekenschild an einer Hauswand
ORF.at/Sabine Koder
ORF.at/Sabine Koder
Gesundheit

E-Card Pflicht für Medikamente

In Österreichs Apotheken gelten seit Samstag strengere Datenschutz-Regeln. Für ein rezeptpflichtiges Medikament muss man stets die E-Card mithaben. Während der Pandemie genügte ein digitales Rezept des Arztes und die Sozialversicherungsnummer. Die Umstellung auf das E-Rezept stößt auf Kritik, insbesondere wegen des erhöhten Verwaltungsaufwands.

Bislang konnte ein Arzt ein Rezept digital an die Apotheke übermitteln. Patienten, Pflegepersonal und Angehörige konnten es dann einlösen, indem sie die Sozialversicherungsnummer angaben. Das ist nun nicht mehr möglich. Zur Abholung verschriebener Medikamente braucht es künftig die E-Card. Kritiker sehen darin einen erheblichen Mehraufwand für Pflegeheime und die 24-Stunden-Pflege. Kärntens Ärztekammerpräsident Markus Opriessnig spricht von Lücken in der Digitalisierung und einem höheren Verwaltungsaufwand, auch wenn das E-Rezept der richtige Weg sei.

Auswirkungen auf Pflegeheime und Apotheken

In den Pflegeheimen müssen nun entweder alle E-Cards der Bewohnerinnen und Bewohner eingesammelt werden oder die Ärzte erstellen händisch Listen mit den Rezeptcodes bzw. drucken das E-Rezept aus. Das sei nicht im Sinne der Digitalisierung, so Opriessnig. Eine weitere Alternative sei, den Rezept-Code auf dem Smartphone abzurufen. Die Apothekerkammer Kärnten begrüßt indes das E-Rezept und sieht darin eine Reduzierung des Aufwands in den Apotheken.