Verfassungsgerichtshof in Wien
APA/Herbert Neubauer
APA/Herbert Neubauer
Politik

Kärnten-Wahl: VfGH weist Anfechtung ab

Der Verfassungsgerichtshof hat nun eine Anfechtung der Kärntner Landtagswahl vom 5. März 2023 abgewiesen. Die „Vision Österreich“ brachte die Anfechtung ein, weil sie sich ungerecht behandelt fühlte.

Wie der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Freitag in einer Aussendung mitteilte, hatte die Partei geltend gemacht, dass es „zu einer unzulässigen Beeinflussung der Wahlwerbung durch staatliche Organe“ gekommen sei. So habe das Land Kärnten in einem etwa vom Landeshauptmann unterfertigten Schreiben eine Erhöhung des „Kärnten Bonus“ angekündigt.

"Keine unzulässige Einflussnahme

Außerdem sei Vision Österreich anders als die im Landtag und im Nationalrat vertretenen Parteien nicht zu einer von der Bildungsdirektion organisierten Podiumsdiskussion eingeladen worden. Auch dem ORF hatte die Partei Verstöße gegen das Objektivitätsgebot vorgeworfen. Die Höchstrichter stellten keine unzulässige Einflussnahme fest. Eine Differenzierung zugunsten von Parteien, die im Nationalrat und Landtag vertreten sind, sei sachlich gerechtfertigt, heißt es vom VfGH.