Wirtschaft

Arbeiterkammer klagt KELAG

Die Arbeiterkammer Kärnten will den Energieversorger KELAG wegen der Erhöhung der Strompreise ab 1. August klagen. Es gehe um Transparenz, heißt es in einer Aussendung und rechtliche Prüfung der Preisanpassungen.

Der Arbeiterkammer gehe es um einen angemessenen Energiepreis für heimische Konsumentinnen und Konsumenten und um Transparenz. Wenn zigtausende Kunden vor vollendete Tatsachen gestellt werden – und hier reden wir von Preiserhöhungen von teils 90 Prozent – dann gehöre das rechtlich geprüft, so AK-Präsident Günther Goach: „Es ist unsere Aufgabe, hier Klarheit für Konsumenten zu schaffen.“ Zur Klärung dieser Vorgangsweise werde man daher den Gerichtsweg beschreiten und Klage einbringen.

„Versorgungsauftrag der Energielieferanten“

In Zeiten der Teuerung, in der die Menschen massiv belastet seien, zähle jeder Euro, so Goach. „Energielieferanten haben einen Versorgungsauftrag. Ob die Vorgehensweise der KELAG bezüglich der Preisanpassungsschreiben zu Preisänderungen und Änderung der Allgemeinen Strom-Lieferbedingungen rechtlich in Ordnung ist, muss gerichtlich geklärt werden.“

„Mit dem unzureichend formulierten Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) sei es der Bundesregierung nicht gelungen, einfache und sichere Regeln für die angemessene Änderung der Strompreise zu schaffen. Diese Rechtsunsicherheit dürfe nicht auf dem Rücken der Konsumenten und bei den Energieanbietern abgeladen werden.

KELAG begrüßt rechtliche Klärung

In einer Aussendung am Mittwoch hieß es von Seiten der KELAG, man sei in Kontakt mit der Arbeiterkammer und führe regelmäßig Gespräche. Die Erfahrungen anderer österreichischer Energieanbieter mit Preisanpassungen in den vergangenen Monaten zeigen, dass derzeit keine ausreichende rechtliche Klarheit bestehe. Das betreffe vor allem die Frage der konkreten Definition der Transparenzvorgaben unter Berücksichtigung der wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen. Die KELAG begrüßt daher eine rasche rechtliche Klärung im Sinne der Kunden und aller Marktteilnehmer.