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ABD0047_20230607 – ANDAU – ÖSTERREICH: (v.L.n.R.) – Die Landeshauptleute Peter Kaiser (Kärnten) und Michael Ludwig (Wien) im Rahmen der Landeshauptleutekonferenz am Mittwoch, 7. Juni 2023, in Andau. – FOTO: APA/ROBERT JAEGER – 20230607_PD1212 – Rechteinfo: Rights Managed (RM)
ROBERT JAEGER / APA / picturedesk.com
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Politik

LH-Treffen: Länder können Kosten nicht stemmen

Beim Landeshauptleutetreffen im Burgenland ist einmal mehr Tempo bei den Finanzausgleichsverhandlungen mit dem Bund gedrängt worden. Angesichts der steigenden Kosten, vor allem in den Bereichen Pflege und Gesundheit, forderten die Länder auch einen höheren Anteil aus den Steuereinnahmen des Bundes.

Ende des Jahres läuft der aktuelle Finanzausgleichsvertrag aus, in dem festlegt ist, wie viel Geld die Länder aus den Steuereinnahmen des Bundes erhalten. Eine Verlängerung kommt für die neun Landeshauptleute nicht in Frage.

Mehr Geld für Länder, Gemeinden und Städte

Die Überalterung der Bevölkerung und die explodierenden Kosten in den Bereichen Pflege und Gesundheit könnten die Länder so nicht mehr stemmen, sagte Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ), der der Landeshauptleute-Konferenz vorsteht. Der Bund sei verpflichtet, dass diese wichtigen Bereiche auch entsprechend dotiert werden, so Doskozil. Länder, Gemeinden und Städte sollen in Zukunft zu einem Ausmaß von bis zu 7,58 Prozent mehr an Mitteln aus dem Finanzausgleich bekommen.

Kaiser fordert schnelle Verhandlungen

Mit mehr Mitteln könne man die Leistungen für die Menschen sicherstellen. Die Verhandlungen müssten rasch in die Tiefe gehen, sagte Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ). Es sei mehr als legitim, dass man klare Veränderungen benötige, weil man in den letzten Jahren schon in Vorleistung gegangen sei. Der Verteilungsschlüssel sei notwendig und man müsse ihn noch in diesem Jahr ausverhandeln, denn das sei die Basis für die Versorgungssicherheit für ganz Österreich, so Kaiser.

Die Verhandlungen mit dem Bund müssten im Herbst abgeschlossen sein, damit der neue Finanzausgleich mit Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten kann.