Angeklagter vor dem Richtersenat
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Gericht

Zweieinhalb Jahre Haft für Missbrauch

Ein 27 Jahre alter Mann aus Oberkärnten ist Montagvormittag am Landesgericht Klagenfurt zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern. Er soll sich jahrelang an seinen beiden Cousinen und an seinem Cousin vergangen haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte gab gleich zu Beginn zu, seine beiden Cousinen und seinen Cousin über insgesamt sechs Jahre hinweg mehrfach schwer sexuell missbraucht zu haben, von 2010 bis 2016. Das jüngste Opfer war zum ersten Tatzeitpunkt drei Jahre alt. Er habe den sexuellen Trieb nicht aus dem Kopf bekommen. Immer wieder habe er zu sich selbst gesagt, tu das nicht, aber es sei dann immer wieder passiert. Eine weitere Erklärung gab er nicht ab.

Gutachterin: Angeklagter geistig eingeschränkt

Die als Gutachterin engagierte Psychiaterin versuchte dann, das Geschehene einzuordnen. Beim Angeklagten handle es sich um eine geistig eingeschränkte Person. Deshalb wurde er oft von Mädchen gehänselt und hatte kaum Möglichkeiten, mit gleichaltrigen Frauen in sexuellen Kontakt zu kommen. Deshalb sei es zu den Übergriffen an den zwei Cousinen und dem Cousin gekommen. Sie hätten Vertrauen gehabt und seien einfach im Nachbarhaus da gewesen. Aus Opfersicht waren sie offenbar zur falschen Zeit am falschen Ort. Eine wissenschaftliche Erklärung, aber keine Entschuldigung, weshalb sich der 27-Jährige vor Gericht verantworten musste.

Staatsanwältin Johanna Schunn warf dem Mann in ihrer Anklage auch den Missbrauch einer psychisch beeinträchtigten Frau vor. Passiert sei der Übergriff im Keller eines Bahnhofes im Drautal. Dieser Vorwurf hielt der Beweiswürdigung des Gerichts aber nicht stand, deshalb wurde der Angeklagte in diesem Punkt im Zweifel freigesprochen.

Angeklagter nahm Urteil an

Sehr wohl ein Urteil samt Schuldspruch fällte der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Michaela Sanin aber wegen dreifachem schweren Kindesmissbrauch. Der 27-Jährige wurde zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, für sechs Monate muss er ins Gefängnis. Der Mann, der sagte, es tue ihm leid, was passiert sei, nahm das Urteil an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.