Gericht

16 Monate Haft für Vergewaltigung

Ein 28-jähriger Kärntner ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt wegen Vergewaltigung zu 16 Monaten Haft, davon zwei unbedingt, verurteilt worden. Der Mann soll vor zehn Jahren zwei damals 13-jährige Mädchen vergewaltigt haben. Der Fall wurde durch Social-Media-Postings eines der Opfer 2021 bekannt.

Die erste Tat ereignete sich laut Anklage im Frühsommer 2013. Eine Gruppe junger Menschen traf sich damals häufig in Villach. Ein 13-jähriges Mädchen aus diesem Freundeskreis wollte nach einem Discobesuch heimfahren und kam so in Kontakt mit dem Angeklagten. Der damals 19-jährige Bekannte des Mädchens habe sie aber überredet, zu ihm mit nach Hause zu kommen, wo es zu der Vergewaltigung gekommen sei.

Erst Jahre später ans Licht gekommen

Ans Licht gekommen war der Fall aber erst 2021, nachdem die Frau, mittlerweile als Influencerin auf Instagram tätig, auf der Social-Media-Plattform Andeutungen machte, sie wäre in der Vergangenheit sexuell missbraucht worden. Ein Leser brachte das zur Anzeige. Im Zuge der Befragungen wurde auch ein zweiter Fall bekannt, bei dem sich der Angeklagte an einem anderen 13-jährigen Mädchen aus besagter Freundesgruppe in Landskron in einem Gebüsch vergangen haben soll.

Das Mädchen vertraute sich damals einer Freundin an, die am Montag als Zeugin aussagte. Zur Polizei gingen die beiden nach den Taten nicht. Die Instagrammerin gab an, dass sie das Vertrauen in die Exekutive verloren habe, weil ihr als Elfjährige nach einem Vorfall von sexuellem Missbrauch in der Familie nicht geglaubt worden sei.

Angeklagter bekannt sich nicht schuldig

Vor dem Schöffengericht am Montag bekannte sich der Angeklagte, ein heute 28-jähriger Villacher, nicht schuldig. Er hätte die Mädchen aus diesem Freundeskreis gekannt, es wären freundschaftliche Verhältnisse gewesen, mehr nicht. „Wie kommt es denn zu diesen Anschuldigungen?“, wollte Richter Michael Schofnegger von dem Angeklagten wissen. „Ich kann’s mir nicht erklären“, antwortete dieser.

Die Aussagen der beiden heute 23-jährigen Frauen wurden im Vorfeld der Verhandlung aufgezeichnet und im Saal auf einer Videowall abgespielt. Die beiden schilderten die Tathergänge sehr detailliert. Eine der Frauen leide heute immer noch an Panikattacken und befinde sich in therapeutischer Behandlung. Über einen ähnlichen Tathergang sprach auch die zweite Frau in vielen Details.

Zwei Jahre unbedingt Haft

Die Verteidigung sprach den jungen Frauen die Glaubwürdigkeit ab und beantragte einen Freispruch. Staatsanwältin Doris Wieser plädierte auf einen Schuldspruch: „Die beiden Betroffenen hatten nach der Zeit in der Jugendgruppe keinen Kontakt mehr miteinander. Es gibt keinen Grund, warum sie sich jetzt zusammentun sollten. Sie haben es nicht mal selbst angezeigt.“

Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten Haft, zwei Monate davon unbedingt, und einer Zahlung von 3.000 Euro an eine der Frauen verurteilt. Als Milderungsgründe galten das Alter des Angeklagten zum Tatzeitpunkt, seine Unbescholtenheit und dass er sich seither nichts mehr zuschulden kommen ließ. Der Angeklagte nahm das Urteil nicht an und legte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein.