Es sind 600 Freizeitpädagoginnen und -pädagogen in Kärnten, die die Nachmittagsbetreuung in Volksschulen und Mittelschulen sicherstellen. Mit dem neuen Gesetzesentwurf wird aber ein Ende der Freizeitpädagogik befürchtet. Es soll an der Ausbildung, aber auch an der Form der Anstellung geschraubt werden. Ohne Not, wie Gewerkschaft, Betroffene und Trägerorganisationen kritisieren.
„Assistenzpädagogen sollen zukünftig die Handlanger und das billige und gleichzeitig schlechter ausgebildete Hilfspersonal des Lehrkörpers werden“, so Petra Markut, Betriebsratsvorsitzende von Betreuen, Üben, Miteinander (BÜM), eine von vier großen privaten Trägerorganisationen in Kärnten. Man wolle kein Hilfspersonal sein und erwarte Respekt, so Markut weiter.
Demo Freizeitpädagogen
Kinder als Leidtragende
Freizeitpädagogen brauchen bisher keine Matura, müssen aber zwei Semester an die pädagogische Hochschule. Künftig soll eine Matura Grundvoraussetzung sein, mit einem Semester Ausbildung danach. „Jeder von uns weiß, wenn wir jetzt die Matura haben, haben wir noch keine pädagogischen Qualifikationen, um mit Kindern zu arbeiten. Im Endeffekt sind die Kinder dann die Leidtragenden und die Eltern haben Angst, wo sie ihre Kinder hingeben sollen“, so Markut.
Die Gewerkschaft schätzt, dass etwa 200 der 600 Freizeitpädagogen in Kärnten keine Matura haben, wie es für sie weitergeht sei unklar. Auch ob künftig überhaupt noch genug Personal gefunden werden kann. Der Gesetzesentwurf bringe nur Verschlechterungen, sagte Ralph Sternjak von der Gewerkschaft GPA. „Weniger Geld für mehr Arbeit, weniger Personal, schlechtere Ausbildung und im Extremfall verlieren in Kärnten rund ein Drittel der Beschäftigten in diesem Bereich ihren Job“.

Gewerkschaft: „Kampfmaßnahmen“ möglich
Unklar ist auch, wie die Nachmittagsbetreuung dann weitergeht, denn das Personal soll künftig über die Bildungsdirektionen im Bund angestellt werden. Unverständlich für das Hilfswerk: „Wir müssten den Geschäftszweig einstellen, weil wir keinen Auftraggeber, wie die Gemeinden als Schulerhalter, mehr hätten. Das würde heißen, dass wir diese Mitarbeitenden verlieren“, so Geschäftsführer Horst Krainz.
Ob und wann das neue Gesetz in Kraft treten soll, ist unklar. Aus dem Bildungsministerium (BMBWF) heißt es in einer Stellungnahme: „Im Regierungsprogramm ist die Einführung von pädagogischem Unterstützungspersonal vorgesehen, selbstverständlich arbeiten wir daran. Derartige Systeme gibt es bereits in anderen Ländern, das entspricht auch grundsätzlich den Vorschlägen von Rechnungshof, Arbeiterkammer oder OECD."

BMBWF: Weiter adäquate Beschäftigungsmöglichkeiten
Zudem habe es erst kürzlich ein konstruktives Treffen zwischen dem BMBWF, der GPA und der Bundesarbeiterkammer gegeben: "Bei dem Treffen wurde versichert, dass es auch in Zukunft adäquate Beschäftigungsmöglichkeiten für die bestehenden Freizeitpädagoginnen und -pädagogen geben wird.“ Die Arbeitnehmerinnenvertreter drohen jedenfalls schon mit Kampfmaßnahmen.