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Wirtschaft

E-Control rät STW-Kunden zu Preisvergleich

Aufgrund der Änderungskündigungen von Strom- und Gaskunden der Energie Klagenfurt rufen viele Kunden bei den Juristen der Arbeiterkammer an. Die AK kündigte eine Klage wegen eines möglichen Umgehungsgeschäftes an. Die E-Control rät Kunden, die Preise anderer Anbieter zu beobachten, es gebe günstigere Angebote.

Auch andere Verbraucherschützer sehen eine mögliche Umgehung der Preis-Änderungsbestimmungen nach dem Elektrizitäts-Wirtschaftsgesetz. Entscheiden müssen Gerichte. Die Energie Klagenfurt fordert ihre Strom und Gaskundinnen und Kunden schriftlich auf, den neuen und viel höheren Preisen mit einer Bindungsfrist von einem Jahr zuzustimmen. Tun sie das bis Mitte April nicht, wird ab Mitte Mai kein Gas und kein Strom mehr geliefert. Sowohl der Verbraucherschutzverein als auch die Arbeiterkammer werden gegen diese Vorgehensweise Klagen einbringen.

AK von Ablehnung der Energie Klagenfurt überrascht

Änderungskündigungen seien zwar im rechtlichen Rahmen, sie sehen aber im konkreten Fall eine Verletzung der Preisänderungsbestimmungen im Elektrizitätswirtschaftsgesetz. Die Konsumentenschützer rieten zuletzt auch dazu, dem neuen Vertrag nur vorbehaltlich zuzustimmen, bis die Gerichte entscheiden. Doch die Energie Klagenfurt sieht sich im Recht und akzeptiert diese vorbehaltliche Zustimmung nicht, zur Überraschung der Konsumentenschützer, sagte Stephan Achernig von der AK: „Die Vorgangsweise der Stadtwerke mit der Zurückweisung des Vorbehalts ist nicht üblich, das kennen wir aus der Praxis so nicht.“

Die Energie Klagenfurt ist der Ansicht, dass Verträge „mit Vorbehalt“ rechtwidrig sind. Im Wesentlichen stützt sich diese Ansicht auf eine fehlende Übereinstimmung der Vertragspartner. Um einen Vertrag abschließen zu können, müsse Konsens herrschen. Die Konsumentenschützer hingegen sind der Ansicht, dass dieser Konsens sehr wohl herrsche Denn die Kunden würden den wesentlichen Vertragspunkten ja zustimmen, auch wenn sie dies mit Vorbehalt tun. Der Vorbehalt beziehe sich nur auf eine mögliche rechtliche Klärung. Erst dann hätten Kunden zum Beispiel Anspruch auf eine Rückzahlung. Die Konsumentenschützer wollen jedenfalls – wenn nötig – bis zum Obersten Gerichtshof gehen, um diese rechtlichen Standpunkte zu klären.

Suche nach anderen Anbietern lohnt sich

Ändert sich also an der Haltung der Energie Klagenfurt nichts mehr, bleibt den Kundinnen und Kunden nur eine Zustimmung zu den neuen Preisen, um auch ab 15. Mai mit Strom und Gas beliefert zu werden. Man könne aber auch nach anderen Anbietern suchen, das zahle sich derzeit wieder aus, so die E-Control. Die günstigsten Stromanbieter seien um fast zehn Cent pro Kilowattstunde günstiger als der künftige Preis der Energie Klagenfurt. Beim Gas seien es immerhin vier bis fünf Cent pro Kilowattstunde, sagt Johannes Mayer von der E-Control: „Vergleichen ist ja immer eine gute Idee, aktuell spart man sich Einiges. Man muss dazu sagen, es gibt auch die Stromkostenbremse, aber wenn man ein Haus hat oder etwas mehr Strom verbraucht, zahlt sich das aus.“

Das gelte auch für Gaskunden, so Mayer. Bei Gas verbrauche man um Einiges mehr, das gehe schon ins Geld, was man sparen könne. Die Bindungsfrist bei den meisten Anbietern beträgt auch zwölf Monate wie bei der Energie Klagenfurt.