Chronik

Fahrlehrer verurteilt

Zwei Monate bedingte Haft lautet das Urteil gegen den 52 Jahre alten Fahrlehrer, der sich am Freitag vor dem Bezirksgericht in Feldkirchen verantworten hatte müssen. Dem Mann wurde vorgeworfen, 16 Fahrschülerinnen sexuell belästigt zu haben. Die ältesten Fälle sollen schon acht Jahre zurückliegen. Zur Sprache kamen sie aber erst vor einem Jahr.

Eine Fahrschülerin brachte den Fall ins Rollen. Sie vertraute sich dem Fahrschulbesitzer im Frühjahr 2022 an und sagte, sie sei von ihrem Fahrlehrer sexuell belästigt worden. Der Fahrschulbesitzer reagierte sofort, entließ den Fahrlehrer und wandte sich an die Polizei.

70 Frauen meldeten sich

Damit löste er eine regelrechte Lawine aus: 70 Frauen im Alter zwischen 15 und 24 Jahren meldeten sich in den folgenden Monaten bei der Polizei. Sie berichteten ebenfalls von sexuellen Übergriffen durch den Fahrlehrer. Die Staatsanwaltschaft ermittelte ein Jahr lang und erhob Anklage.

Letztlich musste sich der Fahrlehrer wegen sexueller Belästigung von 16 jungen Frauen zwischen 15 und 17 Jahren verantworten. Einige von ihnen erlebten als Zuhörerinnen mit, wie sich der Ex-Fahrlehrer schuldig bekannte, aber einschränkt: Er habe nicht gewusst, dass das strafrechtlich verfolgt werde und die Frauen das nicht wollten.

Mit „DAS“ sind Berührungen während der Fahrstunden an Oberschenkel und Brust gemeint. Die Frauen habe er mit Kosenamen angesprochen und ihnen gesagt: „Alles was im Auto passiert bleibt im Auto“. Die Opfer seien wie in Schockstarre gewesen, aus Angst hätten die meisten sich lange nicht getraut etwas zu sagen.

Bedingte Haft und Schmerzensgeld

Richterin Irene Malle-DeCillia verurteilte den 52-Jährigen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Monaten und 300 Euro Teilschmerzensgeld. Der Angeklagte sei zwar unbescholten, angesichts der vielen Opfer und des langen Tatzeitraumes von fast fünf Jahren gehe es aber um Vorbeugung und um Bewusstseinsbildung, dass sexuelle Belästigung alles andere als ein Kavaliersdelikt ist, so die Richterin. Laut Verteidiger nahm der 52-Jährige das Urteil an. Der Bezirksanwalt gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.