Solaranlage bzw. Photovoltaik auf Dach von Bauernhof im Debanttal in Osttirol
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Wirtschaft

PV-Anlagen: Geduld bei Förderungen gefragt

Am Donnerstag startet die neue Bundes-Förderung für Photovoltaik-Anlagen. Davon unabhängig können Hausbesitzer auch die Landesförderung beantragen. Aufgrund des Förderbooms – heuer wurden bereits 1.000 Anträge gestellt – dauert die Bearbeitung jedoch einige Monate.

Vor zwei Jahren wurden 1.500 Förderanträge gestellt, im Vorjahr waren es bereits 4.000. Der Förderboom hält weiter an. Aufgrund der stark steigenden Energiekosten setzen immer mehr Hauseigentümer auf Photovoltaik, sagte Angelika Fritzl, Leiterin der Wohnbauabteilung des Landes. Die Förderungen können von jedem Hausbauer – unabhängig von der Bundesförderung – beantragt werden.

„Das heißt, die Landesförderung kann auch mit der Bundesförderung bis maximal zehn Kilowattpeak für Photovoltaikanlagen, die im Netzbetrieb geführt werden, gekoppelt werden. Maximal ist eine Fördersumme von 4.800 Euro möglich. Wenn man eine Bundes- und eine Landesförderung beantragt sind maximal 70 Prozent der förderbaren Kosten an Zuschüssen möglich“, so Fritzl.

Antragsstellung beim Land jederzeit möglich

Während die Bundesförderung nur zu einem bestimmten Zeitpunkt beantragt werden kann, gibt es für die Landesförderung keine zeitliche Begrenzung. Laut Fritzl sind die Bundesförderungen in Form eines Calls aufgebaut: „Das gibt es beim Land nicht. Wenn Sie die Anlage errichtet haben und abgerechnet haben können Sie den Antrag bei uns stellen. Es gibt hier kein Zeitfenster für eine Antragsstellung.“

Neu bei der Bundesförderung ist, dass diese nun auch beantragt werden kann, wenn mit der Errichtung der Anlage bereits begonnen wurde. Die Frist, bis diese auch in Betrieb genommen werden kann, wurde auf 24 Monate verlängert. Bis 6. April können Anträge gestellt werden. Wer nicht zum Zug kommt, hat heuer noch dreimal die Möglichkeit, die Bundesförderung zu beantragen.

Eigener Förderantrag für Speicher

Das Land fördert all das, was zur Errichtung der Anlage notwendig ist, nicht jedoch den Speicher. Für diesen ist ein eigener Förderantrag in der Abteilung 8, der Umwelt- und Energieabteilung, zu stellen. Nicht gefördert wird Eigenleistung. Die Errichtung muss von fachkundigen Firmen durchgeführt werden.