Chronik

Verbotsgesetz-Anklage gegen freiheitlichen Ex-Politiker

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat Anklage gegen einen freiheitlichen Ex-Politiker wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz erhoben. Behördensprecher Markus Kitz bestätigte entsprechende Medienberichte. Es geht um Runen mit NS-Bezug, die der Mann laut Anklage im Sommer 2019 in ein Holztor fräste, an dem ein Radweg entlangführt.

Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig. Als Ex-Politiker gilt man nicht mehr als Person des öffentlichen Interesses, daher darf laut Medienrecht der Name nicht genannt werden.

Bei den Runen handelt es sich um eine sogenannte „Wolfsangel“, eine Odal- und eine Sigrune. Diese wurden von SS-Verbänden und der Hitlerjugend verwendet. Das Zurschaustellen der Symbole ist verboten. Laut Gesetz dürfen sie „weder getragen noch zur Schau gestellt, dargestellt oder verbreitet werden.“ Das Holztor ist Teil der Umfriedung eines bäuerlichen Anwesens in Oberkärnten, das dem Ex-Politiker bzw. seiner Familie gehört.

Politikerin erstattete Anzeige

Die Anzeige hatte die Grün-Politikerin Olga Voglauer im Jahr 2020 eingebracht. Sie ist Spitzenkandidatin bei der Kärntner Landtagswahl am Sonntag. Freitagvormittag bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Markus Kitz Medienberichte, wonach Anklage nach dem Verbotsgesetz eingebracht wurde. Diese wurde vor wenigen Tagen zugestellt, nun läuft eine Frist von zwei Wochen, um Rechtsmittel zu ergreifen. Der Anwalt des Mannes, ebenfalls ehemaliger freiheitlicher Politiker, war am Vormittag für den ORF nicht erreichbar.

Auch weiteres Familienmitglied wurde angezeigt

Angezeigt wurde ursprünglich auch ein weiteres Mitglied der Familie. Dieses Verfahren wurde laut Staatsanwaltschaft vor mehreren Monaten eingestellt. In einem Gespräch mit dem ORF nach der Anzeige im Sommer 2020 hat der nunmehr mit der Anklage konfrontierte Ex-Freiheitliche nicht bestritten, die drei Runen in das Holztor am Grundstück gefräst zu haben. Zur Anzeige selbst wollte er keine Stellungnahme abgeben. Für den Mann gilt die Unschuldsvermutung