Chronik

Ermittlungen zu Missbrauch in Schule

Die Staatsanwaltschaft ermittelt nach einer mutmaßlichen Vergewaltigung an einer Kärntner Schule gegen vier Burschen im Alter von 13 und 14 Jahren. Das Opfer ist ein Mädchen der Schule, das auf der Toilette festgehalten wurde.

Einer der Burschen soll das Mädchen missbraucht haben, zwei hielten sie fest, der vierte soll die Tür zugehalten haben. Die Bildungsdirektion suspendierte die Schüler vorerst einmal. Kommenden Montag gibt es einen Elternabend zum Kinderschutz an der Schule. Ins Rollen gebracht hat den Fall eine Ärztin, der sich das Oper erst Tage später anvertraut hat. Dann haben man so schnell wie möglich reagiert, so Bildungsdirektion Isabella Penz.

„Wir haben Suspendierungen ausgesprochen, eine Gefährdungsmeldung an die Kinder- und Jugendhilfe getätigt. Mit Ferienende werden wir mit den Elternvertretern jeder Klasse sprechen. Es wird selbstverständlich Gespräche mit den Erziehungsberechtigten aller Beteiligten geben. Am Mittwoch gibt es eine Schulkonferenz. Wir haben schon davor ein Präventionskonzept zum Schutz aller Kinder und Jugendlichen an Kärntner Schulen erstellt.“ Es sei wichtig, dass Schule, Lehrkräfte und alle Beteiligten Vorfälle im System erkennen und diese entsprechend melden, so Penz.

Ermittlungen zu Missbrauch in Schule

Opfer in therapeutischer Behandlung

Dazu werden noch weitere Schritte unternommen. „Es braucht für alle Beteiligten die Handlungssicherheit, d.h. alle Beteiligten brauchen Kenntnis und die Sensibilität über ihre Rechte und Pflichten und welche Anlauf- und Hilfsstellen es gibt für schwierige Situationen“, so Penz. Es brauche eine gute Kommunikation und alle sollen den Mut haben, Dinge zu benennen, melden und anzusprechen.

Das Opfer befindet sich in der Zwischenzeit in therapeutischer Behandlung. Die Kinder- und Jugendhilfe geht nun der Gefährdung der mutmaßlichen Tätern nach, nicht alle sind ein unbeschriebenes Blatt. Den betroffenen Familien wird Familienintensivbetreuung oder psychosoziale Betreuung angeboten.

„Es gilt die Unschuldsvermutung“

Die Kinder- und Jugendanwältin des Landes, Astrid Liebhauser, sagte, zum konkreten Fall könne und wolle sie nichts sagen. Es sei ihr aber ein Anliegen, dass das, was für Erwachsene gelte, umso mehr für Kinder und Jugendliche gelte, nämlich die Unschuldsvermutung. Derzeit werden Täter und Opfer durch die Medien gezerrt, das mache etwas mit den Jugendlichen. Es sei noch gar nicht klar, was genau passiert sei.

Im Zuge des Strafverfahrens werde nun geklärt, wer was gemacht habe. Die über 14-Jährigen werden sich, für den Fall, dass sie etwas getan haben, vor Gericht verantworten müssen, so Liebhauser.

Alle brauchen psychologische Hilfe

Was den Schutz der Kinder an der Schule betreffe, recherchiere man gerade, so Liebhauser: „Jeder, der mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, hat bei einem Verdacht von Kindeswohlgefährdung eine Mitteilungspflicht nach dem Bundeskindes- und Jugendhilfegesetz. Das ist keine Kann-, sondern eine Mussbestimmung.“ Die Strafverfolgung sei im Laufen, dabei werde man feststellen, wer sich verantworten müsse, so Liebhauser. Es brauchen alle Beteiligten und auch andere Kinder aus den Klassen psychologische Hilfe, jemanden, bei dem sie sich aussprechen und informieren können, sagte die Kinder- und Jugendanwältin.