Monatelang litt eine Kärntnerin unter Schmerzen, die laut kürzlich gefälltem Urteil des Bezirksgerichts Klagenfurt, auf ein gebrochenes und im Körper verbliebenes Stück einer Spirale eines spanischen Herstellers zurückzuführen sind. Das Urteil – es ist noch nicht rechtskräftig – beruht auf Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Beim Entfernen brach Produkt
Die Frau ließ sich im Jahr 2019 die Kupferspirale von ihrer Gynäkologin entfernen. Beim Eingriff brach ein Seitenarm des Produktes und verblieb im Körper. Schmerzen wurden über Monate hinweg zum täglichen Begleiter der Betroffenen. Es folgten Untersuchungen bei weiteren Fachärztinnen, die das abgebrochene Ärmchen jedoch nicht finden konnten.
Bekannter Materialfehler
Erst der dritte Facharzt entfernte den Fremdkörper im Rahmen einer Operation im Jahr 2020. „Verursacht durch Materialfehler kam es in den letzten Jahren zu einer Häufung von Spiralenbrüchen des spanischen Herstellers. Auch unsere Konsumentin war davon betroffen“, so Herwig Höfferer, Konsumentenschützer in der AK Kärnten. Das Gericht habe unter Hinzuziehen eines Sachverständigen bestätigt, dass der Frau durch die entstandenen physischen und psychischen Schmerzen ein Schadenersatz von 2.500 Euro zustehe. Das Unternehmen muss außerdem die Verfahrenskosten übernehmen.
AK-Präsident Günther Goach sagte, es gebe derzeit mehrere Verfahren gegen den Hersteller, betroffene Frauen können sich bei der AK melden.