Stau im Schnee Bezirk Völkermarkt
ORF/Christian Maierhofer
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Wirtschaft

Dienstverhinderung wegen Schneefalls

Wenn man aufgrund von Schneeverwehungen bzw. Schneechaos nicht pünktlich oder gar nicht zur Arbeit kommen könne, liege ein Dienstverhinderungsgrund vor, der das Zuspätkommen bzw. Fernbleiben rechtfertige, so die Arbeiterkammer. Man müsse vorher aber alles versucht haben, um zur Arbeit zu kommen.

Angesichts der in der Nacht gefallenen Schneemassen in weiten Teilen von Kärnten, haben viele das Problem, nicht oder nur schwer zur Arbeit zu gelangen. Arbeitsrechtlich gelte aber, Arbeitnehmer seien dazu verpflichtet, alle ihnen zumutbaren Vorkehrungen zu treffen. Dazu zählen zum Beispiel: Früher aufbrechen, den eigenen Pkw statt öffentlicher Verkehrsmittel benutzen oder umgekehrt, um zur Arbeit erscheinen zu können. Ob eine Maßnahme zumutbar sei, werde im Einzelfall geprüft.

Rechtzeitig Bescheid geben

Max Turrini, Leiter der Arbeits- und Sozialrechtsabteilung der AK Kärnten, sagte, für einen gesunden Arbeitnehmer werde es etwa zumutbar sein, einige wenige Kilometer zu Fuß zur Arbeit zu gehen, wenn die Fahrt mit dem Pkw oder öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich sei. „Außerdem ist man verpflichtet, dem Arbeitgeber umgehend zu melden, zum Beispiel telefonisch, dass man nicht rechtzeitig zur Arbeit erscheinen kann.“

Wenn man wegen der Schneeverhältnisse nicht in die Arbeit gehen könne, müsse man keinen Urlaubstag nehmen oder sich Zeitausgleich verrechnen lassen, da es sich um ein berechtigtes Fernbleiben vom Dienst handle, so Turrini. AK-Präsident Günther Goach wies darauf hin, dass Verspätung oder Fernbleiben kein Entlassungsgrund seien.