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Chronik

KELAG bietet Grundversorgung für alle

Der Energieversorger KELAG will bis zur Klärung, ob die Grundversorgung für alle Bürger oder nur für Schutzbedürftige gilt, allen Kärnterinnen und Kärntnern, die einen entsprechenden Antrag stellen, den Bestandskundentarif von 10 Cent netto (13,04 brutto) anbieten.

Die KELAG ermöglichte bereits bisher allen Haushaltskundinnen und -kunden mit Hauptwohnsitz in Kärnten nach den Kriterien der Schutzbedürftigkeit (Nachweis der GIS-Gebührenbefreiung) den Zugang zu einer sozial treffsicheren Grundversorgung. Ab 1. Dezember wirke auch die sogenannte Strompreisbremse, die den bestehenden Energiepreis bei Haushaltskunden für bis zu maximal 2.900 kWh um bis zu 30 Cent/kWh netto subventioniert, so die KELAG in einer Aussendung am Mittwoch.

Diese deutliche Entlastung beim Energiepreis auf maximal 10 Cent/kWh netto bleibe bis zum 30. Juni 2024 aufrecht. Davon profitieren 60 Prozent der KELAG-Kunden voll und der Rest zumindest anteilig, je nach ihrem Verbrauch.

Ab 1. Dezember Anträge für jeden

Die KELAG begrüße eine Klärung beim Thema Grundversorgung, um zukünftige Rechtssicherheit für Konsumentinnen und Konsumenten sowie Energieversorger zu erreichen. Bis Klarheit darüber herrsche, welchen Kundinnen und Kunden der Zugang zur Grundversorgung mit Strom zu gewähren sei, wird die KELAG jenen Kunden, die einen entsprechenden Antrag stellen, ohne Präjudiz den Zugang zur Grundversorgung ermöglichen.

Ab 1. Dezember 2022 wird es dazu auf der Homepage unter www.kelag.at/grundversorgung einen entsprechenden Antrag sowie ergänzende Informationen zum jeweiligen Grundversorgungstarif geben. Nicht-KELAG-Kunden müssen dazu vorher ihr aufrechtes Vertragsverhältnis mit ihrem bestehenden Energieversorger beenden. Das Angebot gilt bis zur endgültigen Klärung der gesetzlichen Lage.

Was mit Kunden in der Grundversorgung passiert, sollte sich herausstellen, dass sie doch nicht anspruchsberechtigt seien, bleibt abzuwarten. Die KELAG appelliert in ihrer Aussendung, mit Verweis auf Klagen in mehreren Bundesländern, es solle rasch bundesweit Rechtssicherheit hergestellt werden.

Landespolitik begrüßt Vorstoß

Diese Entscheidung der KELAG, die Grundversorgung mit Strom zum Bestandskundentarif allen Kärntnerinnen und Kärntnern zur Verfügung zu stellen, „ist sehr begrüßenswert“, sagte Konsumentenschutzreferentin LHStv.in Gaby Schaunig (SPÖ) in einer Aussendung. „Ich freue mich, dass ich mit dem Anstoß einer notwendigen Klärung der rechtlichen Lage dazu einen Beitrag leisten konnte“, sagte sie.

Musterklage vom Tisch

Das Land Kärnten hatte vergangene Woche angekündigt, eine Musterklage führen zu wollen, weil laut österreichischer Bundesgesetzgebung alle Konsumentinnen und Konsumenten einen Anspruch auf Grundversorgung mit Strom und Gas haben. Das Land möchte das ändern, die Klage soll über die Arbeiterkammer laufen – mehr dazu in Kärnten klagt gegen Grundversorgung (help.ORF.at). Für Konsumentenschützer Peter Kolba ist die bisherige Haltung der KELAG, die Grundversorgung nur für Schutzbedürftige anzubieten, gesetzeswidrig. Diese Klage sei nun vom Tisch.

FPÖ sieht eigenen Erfolg

Seit Monaten fordere die Kärntner FPÖ einen günstigen Kärntner Stromtarif für alle Kärntnerinnen und Kärntner. Anfang November habe der KELAG-Vorstand auf Druck der FPÖ den Strom-Grundversorgungspreis von bisher 60 auf 13 Cent pro Kilowattstunde reduzieren müssen, so FPÖ-Landesparteiobmann Erwin Angerer.

Nun lenke der KELAG-Vorstand auch beim Bezieherkreis ein und ermögliche ab 1. Dezember die günstige Strom-Grundversorgung für alle Bürger, so wie es die gesetzlichen Bestimmungen vorsehen. Das sei ein großer Erfolg für die FPÖ aber vor allem für alle Kärntnerinnen und Kärntner, für die aufgrund der Rekordteuerungen Leben und Wohnen oft nicht mehr leistbar sei, so Angerer und FPÖ-Klubobmann Gernot Darmann. Die gesetzlichen Bestimmungen seien klar und sehen vor, dass der günstige Strom-Grundversorgungstarif allen Bürgern und den Kleinunternehmen bis 50 Mitarbeiter zur Verfügung gestellt werden muss. Das hat auch die Regulierungsbehörde E-Control so festgestellt.

Team Kärnten: Gemeinsamer Druck

Team Kärnten-Chef Gerhard Köfer begrüßte ebenfalls in einer Aussendung das Einlenken der KELAG in Sachen Grundversorgung. Dem Team Kärnten und den Medien sei es zu verdanken, dass öffentlich Druck auf den Energieversorger ausgeübt worden sei. Köfer erneuerte seine Kritik an der Landesregierung, die in Sachen Grundversorgung ausschließlich mit Ablenkung, Stichwort Musterklage, bemüht gewesen sei.

Für die ÖVP gab Landesparteiobmann Martin Gruber ein Statement ab. Es sei zu begrüßen, dass die Musterklage dadurch nun vom Tisch sei. „Das hätte für alle Betroffenen monatelang nur Unklarheit bedeutet. Durch die Entscheidung der Kelag wurde eine rasche Lösung im Sinne der Konsumenten getroffen“, so Gruber.

Grüne zeigen sich erfreut

Olga Voglauer, Nationalratsabgeordnete und Landessprecherin, zeigte sich nach entsprechenden Forderungen erfreut darüber, dass die KELAG einlenkt und den Zugang zur Grundversorgung nun doch ohne Einschränkungen ermöglicht. Die Grundversorgung für alle Kunden und Kundinnen öffnen sei ein wichtiger Schritt in so herausfordernden Zeiten.