Informationen des ORF zufolge war es bereits das vierte Mal, dass der Keutschacher Bürgermeister mit mehr als 0,8 Promille Alkohol am Steuer aufgehalten wurde. Bei der letzten Gemeinderatswahl trat er für das Team Kärnten an (vorher PLO, zuvor FPÖ).
Köfer: „Kann Rücktritt nicht verordnen“
Parteichef Köfer sagte, Oleschko werde die Konsequenzen selber ziehen müssen, er könne ihm keinen Rücktritt verordnen. Ein Parteiausschluss sei sowieso nicht möglich, denn Oleschko sei kein Parteimitglied.
Im August 2021 wurde Oleschko der Führerschein zum letzten Mal abgenommen, es gab damals Rücktrittsforderungen, die er aber zurückgewiesen hatte – mehr dazu in –Kein Rücktritt von Oleschko (kaernten.ORF.at; 11.8.2021).
Führerscheinabnahme Keutschacher Bürgermeister
Führerscheinabnahme für mehrere Monate
Für wieviele Monate ein Führerschein entzogen wird, hängt vom Grad der Alkoholisierung ab und ob es in den letzten fünf Jahren bereits einen Vorfall gab. Sechs bis acht Monate sind in Oleschkos Fall möglich, aber auch 24 Monate ohne Führerschein. Die Strafhöhe beginnt, je nach Alkoholisierung, bei 1.600 Euro, maximal müssen 5.900 Euro bezahlt werden. In jedem Fall steht eine Nachschulung an. Binnen drei Wochen vier oder auch fünf Termine, sagt der in diesem Bereich tätige Psychologe Wilfried Gferer aus Klagenfurt: „Die Nachschulung ist ein Einstellungs- und Verhaltenstraining, um Verhaltensauffälligkeiten zu reduzieren.“
Etwa 300 Klienten schult Gferer mit seinen Kolleginnen und Kollegen pro Jahr, der Anteil jener, die noch einmal kommen müssen, liegt bei drei bis fünf Prozent. In der Öffentlichkeit stehende Klienten haben das Recht auf Einzelstunden. Das Wissen um Konsequenzen bedeutet nicht raschere Einsicht, so Gfrerer.