Mutter wartet auf Rückkehr ihres Babys
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Chronik

Mann wegen Finanzbetruges vor Gericht

Ein 26 Jahre alter Klagenfurter, der heuer im Februar auch bei einem Sorgerechtsstreit in den Schlagzeilen war, soll Finanzbetrug im großen Stil begangen haben. Er befindet sich wegen Betruges mit Kryptowährungen in Haft.

Keine Behörde durfte es aus rechtlichen Gründen offiziell bestätigen. Eine Vielzahl von Quellen berichtet aber, dass es sich beim Verhafteten um den 26 Jahre alten Klagenfurter handelt, der bereits im Frühjahr in die Schlagzeilen gelangt war. Offiziell hieß es, dass eine Person vorläufig festgenommen worden sei.

Es geht um mutmaßlich schweren Betrug – Geldwäscherei, ein Ketten- und Pyramidenspiel und den Verdacht auf internationalen Anlagebetrug in Zusammenhang mit Kryptowährungen. In der Causa wird von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WkSta) gegen rund zehn Beschuldigte ermittelt. Der Mann soll am Montag in Klagenfurt einvernommen worden sein. Die Haftverhandlung soll noch ausstehen. Dabei wird entschieden, ob er in Untersuchungshaft muss oder nicht.

Kind in Dubai behalten

Auch in einem weiteren Fall wird es interessant. Die Mutter der Tochter des 26-Jährigen erstattete Anzeige wegen Kindesentziehung. Die 22-jährige deutsche Staatsbürgerin war mit der damals ein Jahr alten Tochter zu ihm nach Dubai geflogen. Seit damals sah sie das Kind jedoch nicht wieder und es kam zum Obsorgestreit, so Hannes Gradischnig, der Anwalt der Mutter, mehr dazu in Obsorgestreit: Baby in Dubai behalten.

Mann will vor Bezirksgericht aussagen

Das Bezirksgericht erklärte sich ursprünglich für international nicht zuständig, das Landesgericht Klagenfurt sah das anders und verwies den Fall wieder zurück an das Bezirksgericht. Der Beschuldigte sagte aber, dass er, trotz seines Aufenthalts in vermutlich Dubai oder Indonesien, bereit sei, das Verfahren vor dem Bezirksgericht Klagenfurt zu führen, so Gradischnig. Dort müsse laut Gradischnig nun geklärt werden, welcher der beiden Elternteile besser für die Erziehung des Kindes geeignet sei.

Von der Einlieferung des Mannes in eine Justizanstalt sind 48 Stunden Zeit, in denen das Gericht entscheiden muss, ob eine U-Haft verhängt wird oder nicht. Ein Richter oder eine Richterin des Straflandesgerichtes Wien ist zuständig. Für den Mann gilt die Unschuldsvermutung.