Adler auf dem Landesgericht
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Chronik

Tierquälerei: Diversion für Ex-AMA-Bauer

Ein Ex-AMA-Bauer musste sich am Donnerstag wegen Tierquälerei vor dem Landesgericht verantworten: Laut Anklage soll er mindestens 40 Schweine unter tierschutzwidrigen Hygienebedingungen gehalten haben. Er erhielt – nicht rechtskräftig – eine Diversion von 6.110 Euro.

Bereits eine Stunde vor dem Prozess versammelten sich Tierschützerinnen und -schützer des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) vor dem Landesgericht, um – im stillem Protest – mit zwei großen Transparenten auf Tierrechtsverletzungen aufmerksam zu machen. Der VGT war es auch, der heuer den Fall mit der Veröffentlichung von anonym gedrehten Videos ins Rollen brachte.

Prozess wegen Tierquälerei gegen Landwirt
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Mindestens 40 Schweine litten unter Bedingungen

Auf den Bildern waren etwa 40 Schweine zu sehen, die laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft unter tierschutzwidrigen Hygienebedingungen gehalten worden sein sollen. Sie wiesen massive Verletzungen und Blutungen an den Schwänzen durch Beißen, sowie Lähmungen, Lungenentzündungen und gerötete Augenbindehäute auf. Der 57 Jahre alte angeklagte Landwirt gab sich vor Gericht zu den Vorwürfen geständig. Er habe einfach zu wenig auf die Tiere geschaut. Ein Sachverständiger sagte aus, dass der Mann wohl mit der Arbeit überfordert gewesen sei. Ein Tierarzt habe zweimal im Jahr Nachschau gehalten. Da habe es aber keine Auffälligkeiten gegeben.

Tierquälerei: Diversion für Ex-AMA-Bauer

Ein Ex-AMA-Bauer musste sich am Donnerstag wegen Tierquälerei vor dem Landesgericht verantworten: Laut Anklage soll er mindestens 40 Schweine unter tierschutzwidrigen Hygienebedingungen gehalten haben. Er erhielt – nicht rechtskräftig – eine Diversion von 6.110 Euro.

Aktuell werden am Hof des Angeklagten keine Tiere gehalten. Für 400 Tiere sei zwar Platz, so viele wolle er aber nicht mehr haben, so der Angeklagte. Lieber werde er dann Wert auf die richtige Haltung legen, so der Angeklagte. Ihm wurde eine Diversion in der Höhe von 6.110 Euro angeboten, die er auch annahm. Für Staatsanwältin Lisa Kuschinsky zeichnete der 57-Jährige dagegen ein geschöntes Bild von seinem Betrieb.

Erschreckendes Bildmaterial brachte Fall ins Rollen

Im April dieses Jahres hatte der VGT Anzeige gegen den Schweinemastbetrieb im Bezirk Klagenfurt Land eingebracht und den Fall damit ins Rollen gebracht. Die aufgedeckten Zustände waren laut Video- und Bildmaterial erschreckend: Zahlreiche Tiere waren demnach krank, ein Schwein hatte riesige Beulen, ein anderes lag bewegungsunfähig am Boden und wurde von den anderen Tieren malträtiert. Stark verdreckte Böden und der schlechte Zustand der Tiere ließen, so der VGT, „eine schwere Vernachlässigung“ vermuten.

Zum Zeitpunkt der Aufdeckung sei der Betrieb sogar Mitglied beim AMA-Gütesiegel-Programm gewesen, wurde aber nach der Aufdeckung durch den VGT ausgelistet. Nun stand der Betreiber wegen Tierquälerei (StGB § 222) vor Gericht.

VGT sieht „Kontroll- und Vollzugsdefizit“

Als Höchststrafe drohten dem Bauern bis zu zwei Jahre Haft. Verurteilungen mit unbedingten Haftstrafen kämen bei Tierquälerei jedoch nur selten vor, häufig komme es nicht einmal zur Anklage, kritisierte der VGT. Das Problem liege nicht in „zu laschen Gesetzen“ oder dem zu geringen Strafmaß, sondern beruhe eher auf einem „Kontroll- und Vollzugsdefizit“.

Das im April veröffentlichte Videomaterial des VGT zeigte schwer verletzte und kranke Tiere. Noch am selben Nachmittag ordnete das Land die sofortige Kontrolle an.