Skidoo im Tiefschnee
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Gericht

Fünf Monate bedingt für Skidoounfall

Wegen fahrlässiger Körperverletzung ist am Montag ein 35-jähriger Feldkirchner am Landesgericht Klagenfurt zu fünf Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe verurteilt worden. Er soll im März in Bad Kleinkirchheim alkoholisiert einen Unfall mit einem Schneemobil verursacht haben.

Der Angeklagte arbeitet im Winter als Fahrer eines Pistengeräts. Am 27. März feierte er mit Freunden und Kollegen in einem Gasthaus das Ende der Saison, es floss auch reichlich Alkohol. Schließlich beschloss man, zu einer Garage zu gehen um mit den Liftwarten weiter zu feiern. Der 35-Jährige wurde von zwei Arbeitskollegen, einem 54-jährigen Mann und einer 51-jährigen Frau, begleitet.

Spontan mit Schneemobil losgefahren

Da sonst niemand in der Garage war, wurde spontan beschlossen, mit einem Schneemobil zu einer Hütte zu fahren, um dort weiter zu feiern. Richter Christian Liebhauser-Karl wollte von allen Beteiligten wissen, ob die Fahrtüchtigkeit des Angeklagten in Frage gestellt worden war, was alle verneinten. Die Fahrt endete nach einigen hundert Metern. Die vorderen Kufen des Schneemobils blieben im weichen Schnee stecken, das Fahrzeug kippte um. Alle drei Insassen fielen in den Schnee und stürzten über den Pistenrand hinaus etwa fünf Meter eine Böschung hinunter. Sie wurden zum teil schwer verletzt.

Richter: Keine Vorhersehbarkeit

„Es tut mir Leid, es war ein schwerwiegender Fehler und ich übernehme die Verantwortung,“ sagte der Angeklagte. Er sei auch bereit, Schmerzensgeld zu zahlen. Seine Kollegen verzichteten jedoch darauf. Das Urteil: Fünf Monate bedingt und eine Geldstrafe von 280 Tagessätzen zu je zehn Euro. Bedingt sei die Strafe deshalb, da es in diesem Fall nicht vorhersehbar gewesen war, dass der Angeklagte betrunken das Schneemobil in Betrieb nehmen würde, so Liebhauser-Karl. Ansonsten drohen bei Unfällen im alkoholisierten Zustand unbedingte Haftstrafen. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, daher ist das Urteil nicht rechtskräftig.