Tankstellenräuber vor Gericht
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Gericht

Vier Jahre Haft für Tankstellenraub

Wegen schweren Raubes ist am Mittwoch ein 44 Jahre alter Deutscher am Landesgericht Klagenfurt vor dem Richter gestanden. Er überfiel Ende Juni in Klagenfurt bewaffnet eine Tankstelle und erbeutete 1.120 Euro. Das Urteil lautet auf vier Jahre Haft und ist rechtskräftig.

Der Mann hatte mit einem Schweizer Taschenmesser mit einer sieben Zentimeter langen Klinge Geld von der Angestellten der Tankstelle gefordert und war mit 1.120 Euro Beute geflüchtet. Zum Verhängnis wurde dem mutmaßlichen Täter der Bruder eines Polizisten, der den Raub beobachtet hatte und die Polizei zum Täter führte. Bei einer ersten Befragung zeigte sich der Verdächtige damals geständig. Er gab an, aus Geldnot gehandelt zu haben.

Angeklagter zeigte Reue

Die ganze Sache sei ein großer Fehler gewesen, sagte der Angeklagte vor Richter Gernot Kugi und den Schöffen, er bereue die Tat zutiefst. Ende Juni war der 44 Jahre alte sechsfache Vater mit russischen Wurzeln nach Kärnten gefahren, um ein paar Tage Urlaub zu machen, wie er sagte. Er sei drogenabhängig gewesen und hätte Abstand gewinnen wollen zu Drogen und Freunden. In Klagenfurt hätte er dann kaum mehr Geld gehabt und auch noch sein Handy verloren.

Kurz entschlossen Raub verübt

Als er Zigaretten kaufen wollte und bei einer Tankstelle in der Rosentaler Straße vorbeikam, fasst er den Entschluss zum Raub. Laut Anklage zog sich der Mann eine Schildkappe und eine schwarze FFP2-Maske über, die er bei sich getragen hatte, und betrat mit seinem ausgeklappten Jausenmesser die Tankstelle. Im Kassenbereich hielt er dann der Angestellten die sieben Zentimeter lange Messerklinge an den Hals und fordert sie auf, die Kassenlade zu öffnen.

Der Tankwart im Freien wurde auf den Raub aufmerksam und eilte in den Geschäftsraum. Da hatte der 54-Jährige bereits Bargeld erbeutet. Mit dem Messer in der Hand wandte sich der Deutsche dem Tankwart zu und flüchtete an ihm vorbei ins Freie. Unmittelbar danach wurde die Polizei alarmiert und der Mann konnte gestellt werden.

Verteidiger sprach von Bagatelle

Für Staatsanwältin Sandra Agnoli ist nicht nur der Tatbestand des schweren Raubes erfüllt, sie sprach auch von einer schweren Nötigung gegenüber dem Tankwart und forderte einen angemessenen Schuldspruch, auch weil der Mann in Deutschland bereits vorbestraft sei. Sein Verteidiger sprach dabei von einer Bagatelle, ein Gewaltverbrechen sei für seinen Mandanten wesensfremd. Selbst die Klinge, die er der Angestellten an den Hals gehalten hatte, hätte er mit der Hand verdeckt, um sie nicht zu verletzten.

Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten schließlich zu vier Jahren unbedingter Haft und einem Teilschmerzengeld von 500 Euro für die Angestellte. Die Frau war durch den Überfall zwar unverletzt geblieben, hatte aber einen schweren Schock erlitten und braucht psychologische Unterstützung. Der Angeklagte nahm das Urteil an, es ist bereits rechtskräftig.