Menschen mit FFP2-Maske im Einkaufszentrum
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Chronik

Quarantäne-Kontrolle kaum umsetzbar

Seit 1. August ist die CoV-Quarantäne für positiv Getestete, die keine Symptome haben, vorerst Geschichte. Die Kontrolle der neuen Quarantäne-Regeln sei aber nur schwer bis unmöglich zu kontrollieren, hieß es bei einem Lokalaugenschein in einem Klagenfurter Einkaufszentrum. Indessen bleiben die CoV-Infektionen auf hohem Niveau stabil.

Die Quarantäne nach einem positiven Coronavirus-Test ist Geschichte. Wer sich nicht krank fühlt, kann demnach auch nach einem positiven Test das Haus verlassen, ist allerdings Verkehrsbeschränkungen unterworfen. Das bedeutet, dass eine FFP2-Maske getragen werden muss, außer man ist im Freien und es sind innerhalb von zwei Meter Abstand keine anderen Personen unterwegs. Keinen Zutritt haben positiv Getestete weiterhin in Krankenhäuser, Pflegeheime oder in Gebäude, in denen Kinder bis 11 Jahre betreut werden – mehr dazu in Die nun geltenden Regeln (news.ORF.at).

Kontrollen in den Landeskrankenhäusern

In den Landeskrankenhäusern sei das Sicherheitspersonal angewiesen worden, Besucher nach dem Status zu fragen, sagte KABEG-Vorstand Arnold Gabriel: „Es ist für uns wichtig, dass dieses Zusatzkriterium abgefragt wird. Wir setzen aber auf eine Eigenverantwortung der Bevölkerung.“

Jemand, der positiv auf Covid getestet worden ist und einen Bescheid mit einer Verkehrsbeschränkung erhalten hat, sollte das auch einhalten, mahnte Gabriel.

Maske ängstigt Besucher

Die Kontrolle der Regeln sei schwierig bis unmöglich, hieß es bei einem Lokalaugenschein des ORF-Kärnten am Montagvormittag in einem Klagenfurter Einkaufszentrum. Einzelne Besucher waren mit FFP2-Maske unterwegs, durchwegs als reine Vorsichtsmaßnahme, wie versichert wurde.

Centermanager Heinz Achatz: „Viele Kunden sind fast ein bisschen verängstigt, wenn jemand mit Maske an ihnen vorbei geht, weil sie denken, der ist infiziert. Das ist momentan ein bisschen schwierig. Viele tragen die Maske beim Einkaufen als reine Vorsichtsmaßnahme. Ich glaube, wenn einer Corona hat, bleibt er einfach zuhause.“

Kontrolle der Gäste nicht mehr möglich

Bernhard Woltsche betreibt im Einkaufszentrum ein Café-Restaurant. Er zeigte sich vom Quarantäne-Aus nicht begeistert. Er könne nicht mehr kontrollieren, ob seine Gäste CoV-positiv oder CoV-negativ seien.

Woltsche: „Aber wenn Mitarbeiter positiv getestet werden, verlange ich von ihnen schon, dass sie zuhause bleiben.“ Und das, obwohl sie offiziell arbeiten gehen dürften: „Es ist mir zu unsicher, es könnte jederzeit jemand angesteckt werden, auch mit Maske. Und in der Küche kann man ohnehin keine Maske tragen.“

Hygienemaßnahmen bleiben bestehen

Diese Meinung würden die allermeisten Shop-Betreiber teilen, sagt Centermanager Achatz: „Viele Unternehmer sagen natürlich, wenn jemand Corona hat, sollte er zuhause bleiben, dann ist er krank. Ich glaube nicht, dass es ein gutes Bild machen würde, wenn jemand herinnen mit der Maske stehen würde. Die Kunden hätten Angst.“

600 Menschen sind im Einkaufszentrum beschäftigt. Für sie und die Besucher gebe es keine Veränderungen. Die Räume werden wie bisher regelmäßig desinfiziert, für die Kunden stehen zahlreiche Desinfektionsmittelspender bereit.

Infektionen auf hohem Niveau stabil

Nach der Sitzung des Koordinationsgremiums des Landes am Montag sagte Gesundheitsreferentin Beate Prettner (SPÖ) die Abwasseranalysen würden auf ein derzeit hohes Niveau an Infektionen hinweisen, aber auf eine stabile Entwicklung. In Kärnten wurden am Montag 4.079 Infizierte gezählt, 275 Neuinfektionen wurden gemeldet, 112 Personen müssen in Krankenhäusern behandelt werden, fünf davon auf Intensivstationen.

Auch Prettner appellierte an die Eigenverantwortung im Umgang mit Erkrankungen: „Auch Müdigkeit, Abgeschlagenheit und Kopfschmerzen sind bereits Symptome einer Erkrankung. Jede und jeder sollte diese im eigenen Sinn und im Sinne seines Umfeldes ernst nehmen. Wer sich krank fühlt, bleibt zu Hause, muss einen Test machen, für die Krankmeldung muss der Kontakt zum Hausarzt hergestellt werden. Es gibt keine Absonderungsbescheide mehr.“

Besondere Vorsicht bei vulnerablen Personen

Besondere Vorsicht und Rücksicht gelte laut Prettner weiterhin im Bereich der vulnerablen Gruppen. „Wir haben heute Kontakt mit den Verantwortlichen der Landesspitäler, der Altenwohn- und Pflegeheime sowie der Behinderteneinrichtungen gehabt. Für symptomlose Infizierte gilt als Besucher ganz klar ein Zutrittsverbot zu diesen Einrichtungen.“

In Krankenhäusern, Altenwohn- und Pflegeheimen gelte nach wie vor die 3G-Regel, das Tragen der FFP2-Masken werde kontrolliert, das Besuchermanagement in den Pflegeheimen werde aktiviert, sagte Prettner. Besucher müssen einen Termin im jeweiligen Krankenhaus für einen Besuch vereinbaren. Des weiteren werden in den Landesspitälern, symptomlose infizierte Mitarbeiter nicht am Patienten arbeiten, sagte die Gesundheitsreferentin.