Politik

SPÖ-Frauen: Recht auf Kinderbetreuung

Die Landeshauptleutekonferenz in Vorarlberg beschäftigt sich auch mit der Kinderbetreuung. Die Kindergartenmilliarde soll über fünf Jahre aufgeteilt ausgezahlt werden. Die Kärntner SPÖ-Frauen fordern stattdessen einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung, die Sozialpartner fordern eine „echte“ Kindergartenmilliarde.

Die Kinderbetreuung, steuerliche Entlastungen für einkommensschwache Haushalte und eine Leerstandsabgabe für Wohnungen waren die großen Themen der Landeshautleutekonferenz in Bregenz in Vorarlberg – mehr dazu in „Kindergartenmilliarde“ und Entlastungen (vorarlberg.ORF.at). Die geforderte Kindergartenmilliarde soll über fünf Jahre ausgezahlt werden, jedes Jahr sollen es 200 Millionen Euro sein.

Die Landeshauptleute (v.l.n.r.) Wilfried Haslauer (ÖVP/Salzburg), Hermann Schützenhöfer (ÖVP/Steiermark), Peter Kaiser (SPÖ/Kärnten), Günther Platter (ÖVP/Tirol), Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP), Markus Wallner (ÖVP/Vorarlberg), Michael Ludwig (SPÖ/Wien), Johanna Mikl-Leitner (Niederösterreich), Thomas Stelzer (ÖVP/Oberösterreich) und Hans Peter Doskozil (SPÖ/Burgenland)
APA/JOCHEN HOFER
Landeshauptleute in Vorarlberg

Das sei zu wenig, heißt es von den Kärntner SPÖ-Frauen. Sie fordern einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung vom ersten Lebensjahr an. Andernfalls würden Frauen weiter in die Teilzeit gedrängt, hätten Einbußen beim Gehalt und später auch bei der Pension.

3,8 Millionen zusätzliche Förderung für Kärnten

Im Interview mit ORF-Redakteurin Martina Steiner sagte Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ), es sei ja eine Milliarde pro Jahr in Aussicht gestellt worden, das sei vom damaligen Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) verhindert worden. Die jetzige Lösung mit 200 Millionen Euro jährlich bedeute für Kärnten einen Betrag von jeweils 3,8 Millionen Euro pro Jahr, sagte Kaiser, „zusätzlich zu den bisherigen Förderungen“. Insgesamt seien es fast zwölf Millionen Euro für die Kinderbetreuung.

Landeshauptleutekonferenz

Dieser Betrag werde nicht ausreichen, sagte Kaiser: „Die Endphase zur Novellierung des Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes ist sehr herausfordernd und wird über die gesamte nächste Legislaturperiode gehen.“ Kaiser sagte, seitdem die SPÖ in Kärnten 2013 die Verantwortung übernommen habe, gebe es 4.500 Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsbesuchende mehr, „das ist bei einer Gesamtzahl von 22.000 doch enorm“.

Barcelona-Ziel noch nicht erreicht

Steigenden Bedarf werde es auch in der Erfüllung des Barcelona-Ziels geben, der entsprechenden Betreuung der Ein- bis Dreijährigen, sagte Kaiser: „Hier werden wir auch versuchen, dass wir zusätzliche Angebote zustande bringen.“

Mit dem Barcelona-Ziel legte sich der Europäische Rat im Jahr 2002 fest, dass sich bis zum Jahr 2010 ein Drittel der Kinder unter drei Jahren in formeller Kinderbetreuung befinden sollten, also 33 Prozent. In Kärnten sind es derzeit 26 Prozent. Bei Kindern zwischen drei und fünf Jahren sieht das Barcelona-Ziel sogar eine Betreuungsquote von 90 Prozent vor.

Kaiser: „Soziale und finanzielle Barrieren werden fallen“

Kaiser sagte, er denke, dass mit dem neuen Gesetz zur Kinderbetreuung auch ein gewisser Schwung kommen werde, um das Barcelona-Ziel zu erreichen: „Wir werden aber unabhängig davon – der sozialen Lage insgesamt Rechnung tragend – die Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen vom Durchschnittspreis her zu hundert Prozent kostenmäßig mittragen, so dass kein Kind aus sozialen Gründen eine Kinderbetreuungseinrichtung nicht besuchen kann. Das heißt, die sozialen und finanziellen Barrieren werden fallen.“

Team Kärnten fordert Qualitätsoffensive

Team Kärnten-Chef Gerhard Köfer forderte in einer Aussendung, die geplanten zusätzlichen Mittel aus der neuen Kindergartenmilliarde des Bundes so schnell als möglich zielgerichtet für eine Qualitätsoffensive in Kärnten heranzuziehen. Es brauche notwendige Verbesserungen in diesem Bereich. Das beginne bei der Gruppengröße, gehe über die Besoldung der Mitarbeiter bis hin zu den Öffnungszeiten. Angesichts der Lage der Gemeinden brauche es dafür weitere Mittel des Bundes und des Landes.

Der geforderte Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung vom ersten Lebensjahr an sei laut Köfer eine Langfristperspektive, die kurzfristig kaum umzusetzen sei, es fehle an Geld am pädagogischen Personal. Als ersten Schritt müssen die Betreuungsplätze für ein- bis dreijährige Kinder ausgebaut werden, so Köfer.