Gericht

Freisprüche in Untreue-Prozess

Die Erneuerung einer Wasserleitung in Wolfsberg 2017 hat zwei ehemaligen Mitarbeitern der Klagenfurter Stadtwerke und einem Bauunternehmer eine Anklage wegen Untreue eingebracht. Der Schöffensenat zeigte sich von der Aussage des Belastungszeugen nicht überzeugt, sie wurden freigesprochen.

Staatsanwalt Christian Pirker warf den drei Männern vor, 253.000 Euro Schaden verursacht zu haben. Nach drei Prozesstagen sprach ein Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Uwe Dumpelnik alle drei Angeklagten frei. Man sei von ihrer Schuld nicht überzeugt, begründete der Richter die Entscheidung. Die beiden ehemalige Angestellten der Wolfsberger Stadtwerke, die Auftraggeber des Projekts waren, und der Geschäftsführer des Unternehmens, das die Arbeiten durchführte, wurden für den Schaden verantwortlich gemacht.

Am Anfang stand eine Wasserleitung

Begonnen hatte die Sache mit der Erneuerung einer Wasserleitung um 300.000 Euro, abgerechnet wurden letztlich 1,4 Millionen. Während der Bauarbeiten an der Wasserleitung stellte sich, so die Angeklagten, heraus, dass auch der Kanal dringend saniert werden müsste, es sei Gefahr im Verzug.

Die Firma, die an der Wasserleitung arbeitete, bekam den Folgeauftrag. Einer der Vorwürfe gegen Erst- und Zweitangeklagten war, dass es dadurch unmöglich geworden wäre, eine Förderung beim Land zu beantragen, wodurch hoher Schaden entstanden sei. Ein Landesbediensteter sagte allerdings am zweiten Prozesstag aus, bei einem Folgeauftrag sei dies sehr wohl möglich, und zwar bis zwei Jahre nach Abschluss der Arbeiten.

Zeuge bewarb sich bei Stadtwerken

Abgewickelt wurde das Projekt über ein Ziviltechnikerbüro. Dessen Mitarbeiter sagte am Freitag, er habe alles richtig gemacht. So habe er den Stadtwerke-Mitarbeiter auch davor gewarnt, dass bei dem Folgeauftrag keine Förderung möglich sei. Er erklärte, die Information, das Kanalsystem müsse dringend saniert werden, sei vom Erstangeklagten gekommen. Der Richter fragte ihn daraufhin, warum er dann dem Angeklagten schriftlich mitgeteilt hätte, dass der Kanal saniert werden müsse, das ergebe doch keinen Sinn.

Detail am Rande: Der Zeuge bewarb sich nach der Entlassung des Erstangeklagten um dessen Job bei den Stadtwerken. Er wurde auch Erstgereihter, laut Medienberichten soll die Ausschreibung auf ihn maßgeschneidert gewesen sein. Erst der Beirat der Stadtwerke verhinderte schließlich, dass er den Job bekam.

Angeklagten sprachen von Intrige

Die Angeklagten wiesen bei ihren Aussagen alle Vorwürfe zurück, sie hätten nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Die beiden ehemaligen Stadtwerke-Mitarbeiter sprachen von einer Intrige. „Man wollte uns loswerden.“ Der Freispruch ist nicht rechtskräftig, Staatsanwalt Pirker gab keine Erklärung ab.