Angeklagte Prozess Baukostenexplosion
ORF/Matha
ORF/Matha
Chronik

Untreue-Prozess wegen Baukosten-Explosion

Die Erneuerung einer Wasserleitung in Wolfsberg im Jahr 2017 hat drei Kärntner vor Gericht gebracht, ihnen wird Untreue vorgeworfen. Der Schaden wurde am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt mit 253.000 Euro beziffert. Die Arbeiten waren mit 300.000 Euro veranschlagt, abgerechnet wurden 1,4 Millionen.

Angeklagt sind zwei ehemalige Angestellte der Wolfsberger Stadtwerke, die Auftraggeber des Projekts waren und der Geschäftsführer des Unternehmens, das die Arbeiten durchführte. Die Anklage lautet auf Untreue, Urkundenfälschung und Fälschung eines Beweismittels. Alle drei Angeklagten bekannten sich vor Richter Uwe Dumpelnik nicht schuldig.

Angeklagte Prozess Baukostenexplosion
ORF/Matha

Marode Wasserleitung und gebrochene Kanalrohre

2016 begannen die Wolfsberger Stadtwerke mit der Sanierung der maroden Wasserleitung in der Sajovitz-Siedlung. Parallel zur Wasserleitungssanierung wurden dort die alten Kanäle mit einer Videokamera untersucht, nach und nach wurde klar, dass die unterirdischen Rohre an mehreren Stellen gebrochen waren und Fäkalien ins Grundwasser gelangen.

Prozess wegen Untreue

Der Schaden wurde durch die Bauarbeiten noch verschlimmert, sagte der ehemalige Stadtwerke-Mitarbeiter als Angeklagter am Mittwoch. Deswegen sei ein schneller Weg gesucht worden das Problem zu lösen, eine Lösung, die auch nach dem Bundesvergabegesetz möglich sei.

Baukosten explodierten

Aus 300.000 wurden letztendlich 1,4 Millionen Baukosten für Wasser und Kanal. Der zusätzliche Auftrag ging mündlich an dieselbe Firma, die für die Wasserleitung beauftragt worden war.

Der Erstangeklagte erklärte in seiner Vernehmung ausführlich, wie das Ganze abgelaufen sei, dass er nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt habe. Im Übrigen habe er sich bei der Beurteilung des Zustands der Kanalisation auf die Experten des engagierten Unternehmens verlassen müssen. Er sei Jurist und könne das auf keinen Fall beurteilen, sagte der 46-Jährige vor Richter Uwe Dumpelnik aus. Staatsanwalt Christian Pirker sprach von 253.000 Euro Schaden, weil durch diese Art der Vergabe auch Förderungen weggefallen seien.

„Alles richtig gemacht“

Der Zweitangeklagte rechtfertigte sich inhaltlich deckungsgleich, man habe alles richtig gemacht. Immer wieder betonte auch er, dass man das Vergaberecht eingehalten habe, sein Kollege habe einen entsprechenden Passus gefunden. Man habe auch alle Zahlen geprüft. Verantwortlich für die Abläufe und die korrekte Abwicklung sei der beauftragte Ziviltechniker gewesen, der im Auftrag der Stadtwerke gehandelt habe.

Ziviltechniker-Gutachten: Überhöhte Auftragsvergaben

Ein Ziviltechniker, der 2019 die Abrechnungen überprüft hatte, war anderer Meinung. In seinem Gutachten war von „überhöhten Auftragsvergaben“ und „nicht angemessenen Abrechnungen“ die Rede. Daraufhin wurden die beiden Mitarbeiter entlassen, das folgende Ermittlungsverfahren mündete schließlich in einer Anklage. Ob ein finanzieller Schaden der Angeklagten für die Stadtwerke damit in Kauf genommen worden sei, müssen die Schöffinnen und der Richter beurteilen. 2019 ist der Fall bei einer Revision zu einem juristischen Fall geworden.

Drei Verhandlungstermine geplant

Richter Dumpelnik legte für den Schöffensenat vorerst drei Verhandlungstermine fest. Am Donnerstag sollen Zeugen vernommen werden, am Freitag ist der Gutachter am Wort, dann soll es auch ein Urteil geben. An diesem Strafverfahren hängt ein ganzer Rattenschwanz an weiteren Verfahren. Es geht um Schadensersatz und die beiden entlassenen Stadtwerke-Angestellten bekämpfen ihren Kündigung.