Landesgericht Klagenfurt im Winter von außen
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Chronik

Heroin verkauft: Drei Jahre Haft

Ein 38-jähriger in Klagenfurt wohnhafter Slowene ist am Dienstag am Landesgericht wegen Drogenhandels nicht rechtskräftig zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte einem verdeckten Ermittler vorigen August ein Kilogramm Heroin aus Slowenien verkauft.

Zuvor gab es einen Hinweis von einem Polizei-Informanten, von dem sich der Verurteilte, wie er sinngemäß ausführte, zur Handlung angestiftet fühlte. Das stellte der Informant als Zeuge anders dar. Für die Verhandlung war eine Dolmetscherin notwendig. Der Angeklagte gab zwar zu, dass er den Deal vermittelt habe, er sei aber sicher kein Drogendealer. Allerdings war ein gewisser „Mirsad“, für den er vermittelt habe, für die Behörden nie greifbar, auch der Verurteilte konnte keine Angaben zu dem angeblichen eigentlichen Dealer machen.

Angeklagter wollte neues Leben in Kärnten aufbauen

Der Slowene war 2020 nach Kärnten gekommen, um sich ein neues Leben aufzubauen, nachdem er sich von seiner Partnerin in Slowenien getrennt hatte. Weil die Trennung so schwierig gewesen sei, habe er zu Alkohol und Drogen gegriffen. So kam der sorgepflichtige, zweifache Vater eines zwölfjährigen und eines einmonatigen Kindes über einen Bekannten in Kärnten zu „Herrn Stefan“, wie der Polizei-Informant bei Gericht genannt wurde. Mehrmals habe er mit diesem Drogen – Kokain, Cannabis – und Alkohol konsumiert. Immer öfter habe „Stefan“ nachgefragt, ob der Angeklagte nicht in Slowenien Heroin auftreiben könne. Sinngemäß sagte der später Verurteilte, er sei von „Stefan“ dazu gedrängt worden, die Drogen aufzutreiben, habe aber nur als Mittelsmann zum unbekannten „Mirsad“ gehandelt.

Richterin: Aussagen sehr widersprüchlich

„Ich war ein Trottel“, sagte der 38-jährige Slowene öfters. „Ich bin da reingestolpert, habe einen Fehler gemacht. Ich fühle mich fürs Vermitteln auch schuldig.“ 500 Euro hätte er angeblich fürs Vermitteln bekommen sollen. Richterin Ute Lambauer sagte, ein reumütiges Geständnis schaue anders aus und stellte fest, dass einige Aussagen des Beschuldigten widersprüchlich seien – auch zu seinem schriftlichen Geständnis, das dem Gericht vorlag.

„Herr Stefan“ stellte die Sachlage als Zeuge anders dar. Er habe natürlich nie Drogen mit dem Slowenen konsumiert, beispielsweise in seinem weißen Mercedes. Das dürfe er als Polizei-Informant gar nicht. Gleich beim ersten Treffen habe sich abgezeichnet, „dass sich der Slowene echt auskennt, mit Streckmitteln, mit dem Pressen von Heroin“. Umgehend habe er seinen Bekannten bei der Kripo informiert, der gesagt habe, er solle sich die Sache einmal weiter anschauen. Der Slowene habe gesagt, er wolle den Kärntner Drogenmarkt übernehmen, er könne eines, drei oder dreißig Kilo Heroin bringen.

Bei Scheinkauf festgenommen

Dann ging es in der Verhandlung länger um die Details der Übergabe von konkret 1.005 Gramm Heroin verpackt in zwei „szenetypische“ Plastikziegel auf der Wiese eines Mehrparteienhauses in Klagenfurt. Dort wurde der Angeklagte von einem verdeckten Ermittler, der als Drogenkäufer auftrat, und der Cobra festgenommen.

Der Anwalt des Angeklagten sagte, sein Mandant sei zwar sicher kein Schäfchen, aber auch kein professioneller Drogendealer. Das beweise etwa die Tatsache, dass der Verhaftete noch gar kein Geld für die Drogen hatte – bei einem Deal in der Größe der Verkäufer aber wohl einmal darauf bestehen würde, das Geld zu sehen. Verhaftet wurde der Slowene am Weg zu einem Auto, wo das Geld übergeben werden sollte. Die Drogen hatte aber bereits der fingierte Abnehmer. Ausgemacht war ein Preis von 14.000 Euro.

Angeklagter brach mehrmals in Tränen aus

Der Slowene bezeichnete die Aussagen des Informanten als „Lüge“, umgekehrt war das ähnlich. Einige Male wurde der Verurteilte emotional, auch Tränen flossen, einmal drohte die Richterin ihn aus den Saal zu verweisen, weil er gar laut wurde. Mehrmals fungierte auch die Dolmetscherin als beruhigende Kraft gegenüber dem Angeklagten. „Es nützt nix, wenn Sie auf slowenisch auf uns einreden, Sie müssen auch einmal die Übersetzerin sprechen lassen“, so Lambauer mehrmals.

Schlussendlich kam es zum Schöffenurteil von drei Jahren unbedingter Haft. Nach einer weiteren emotionalen Beratung mit seinem Pflichtverteidiger nahmen der Slowene und sein Anwalt das Urteil an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Daher ist das Urteil vorerst noch nicht rechtskräftig.