Politik

FPÖ-Politikerin wird nicht ausgeliefert

Der Kärntner Landtag darf die FPÖ-Abgeordnete Elisabeth Dieringer-Granza nicht ausliefern. Sie nahm im November an einer Landtagssitzung teil, obwohl sie positiv auf CoV getestet war. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Auslieferung.

Grundlage für diese Entscheidung ist laut einem Bericht in der „Kleinen Zeitung“ (Mittwoch-Ausgabe) ein Rechtsgutachten von Werner Zögernitz, Rechtswissenschaftler vom Institut für Parlamentarismus und Demokratiefragen in Wien. Zögernitz sieht in seinem Gutachten das Handeln der Abgeordneten in einem politischen Zusammenhang und damit dürfe sie nicht ausgeliefert werden. Aus strafrechtlicher Sicht sei die berufliche Immunität ein Strafausschließungsgrund. Zögernitz bestätigte dies auf APA-Nachfrage.

„Vorerst erledigt“

Laut Andreas Scherwitzl (SPÖ) hat sich eine Auslieferung damit „vorerst erledigt“. Der SP-Politiker ist Vorsitzender des zuständigen Ausschusses. Sollte die Staatsanwaltschaft Klagenfurt einen neuen Auslieferungsantrag stellen, werde man sich damit befassen.

Scherwitzl sagte, seiner Auffassung nach hätte die Abgeordnete sogar CoV-positiv an der Sitzung teilnehmen können, denn die Teilnahme ist „Pflicht und Recht zugleich“. Ansonsten könne eine Regierung theoretisch einfach alle Abgeordneten der Opposition in Quarantäne schicken.

SMS nicht gelesen"

Die Landtagssitzung am 25. November des Vorjahres hatte weitreichende Folgen. Dieringer-Granza nahm daran teil, offensichtlich positiv auf das Coronavirus getestet. Sie gab am Tag nach der besagten Sitzung bekannt, dass sie erst eben an diesem Tag eine SMS gelesen habe, in der ihr mitgeteilt wurde, dass sie positiv auf das Coronavirus getestet worden sei. Sie sei daher wohl infiziert in die Sitzung gekommen – mehr dazu in CoV im Landtag: Staatsanwaltschaft ermittelt.