17 Hauptfragen wurden den Geschworenen gestellt, alle 17 beantworteten sie einstimmig mit Ja. Der Strafrahmen lag bei sechs Monaten bis fünf Jahren. Als mildernd wertete Richter Dietmar Wassertheurer die Unbescholtenheit. Er sah aber noch keine ausreichende Einsicht bei dem Angeklagten, was die Akzeptanz der Rechtsordnung in Österreich betrifft, daher wurden drei Monate Haft als notwendig erachtet. Der Richter hatte den Mann für den Verhandlungstag rechtzeitig festnehmen lassen, damit er diesmal auch sicher vor dem Geschworenengericht erscheint.
Wollte sich nicht an Kanalnetz anschließen lassen
Dem Mann wurde vorgeworfen, mit Nachbarn eine staatsfeindliche Verbindung geschaffen zu haben. Außerdem soll er Amtsträger wie Bezirksrichter, Bezirkshauptmann oder Bürgermeister schriftlich bedroht und genötigt haben. Der Grund dafür: Er wollte sein Haus nicht an das öffentliche Kanalnetz anschließen lassen.
Der Akt ist fast einen halben Meter stark, das Vorlesen der Anklageschrift durch Staatsanwältin Nicole Sembach dauerte dementsprechend lange. Weil er eine Versickerungsanlage haben wollte, statt an den Großkanal angeschlossen zu werden, habe der 57 Jahre alte Unternehmer wie im Staatenbund szeneüblich agiert, so die Anklägerin. Es gab Drohungen, dass er den Bürgermeister und andere in ein US-Schuldenregister eintragen lassen würde mit Haftungen von 30.000 Euro bis 100 Milliarden Dollar. Bescheide habe er mit scharfen Standardbriefen beantwortet. Selbst der Wirtschaftskammerpräsident und ein Gerichtsvollzieher waren die Empfänger.
Angeklagter sieht sich als Opfer
Der bisher unbescholtene und schuldenfreie Angeklagte, der seit sechs Wochen in Untersuchungshaft sitzt, damit er zur Verhandlung sicher erscheint, sieht sich als Opfer. Er habe etwas gegen den Kanalanschluss unternehmen wollen, auch wenn die entsprechende Bürgerinitiative längst vom Höchstgericht vom Tisch gewischt wurde. Dabei sei er auf Mitglieder des Staatenbundes gestoßen.
Briefe will Angeklagter nicht geschrieben haben
Er habe mit den bedrohlichen Briefen an Amtsträger nichts zu tun, wer sie geschickt habe, wisse er nicht, sagte er. Sei es der heilige Geist gewesen, schließlich seien sie unterschrieben gewesen, fragte ein Richter. Der Angeklagte zuckte mit den Schultern. Ebenso auf die Frage, was er vom österreichischen Rechtsstaat halte.
Die Pflichtverteidigerin des Unternehmers, zu der er keinen Kontakt haben will, sagte, von Versuch zum Amtsmissbrauch und Nötigung könne nicht die Rede sein. Die Briefe seien an Menschen gegangen, die meist rechtskundig seien.
Bürgermeister sagte aus
Als Zeuge sagte Bürgermeister Bernard Sadovnik aus. Er habe diese Schreiben nicht als Bedrohung sondern als Berufungen im Verwaltungsverfahren zum Kanal gesehen aber sie zur Sicherheit auch an Kriminalisten weitergeleitet. Außerdem habe er seinem Amtsleiter aufgetragen immer wieder nachzuschauen, ob die Gemeinde Globasnitz in einem Schuldenregister auftauche.
Dem Handwerker mit eigenem Betrieb drohten bei einer Verurteilung mehrere Jahre Haft. Das Urteil mit 18 Monaten teilbedingter Haft nahm er an. Staatsanwältin Nicole Sembach gab keine Erklärung ab, damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.