Der Angeklagte im Gerichtssaal
ORF/Konrad Weixelbraun
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Chronik

Acht Jahre Haft für Messerattacke

Ein 36 Jahre alter Klagenfurter, der auf den neuen Freund seiner Ex-Partnerin eingestochen hat, ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Das Opfer wurde schwer verletzt, auch die Frau erlitt Verletzungen. Der Angeklagte sprach von Notwehr.

Der Angeklagte nahm das Urteil sofort an, Staatsanwältin Gabriele Lutschounig meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin hatte eigentlich eine Verurteilung wegen versuchten Mordes gefordert.

Sie erklärte zu Prozessbeginn, der 22 Mal vorbestrafte und drogenabhängige Mann habe versucht, seinen Kontrahenten zu töten. Er sei am Haus seiner ehemaligen Lebensgefährtin aufgetaucht, um seine Sachen abzuholen. Dabei traf er auf ihren neuen Freund.

Ex-Freund wegen Mordversuch vor Gericht

Ein 22 Mal vorbestrafter Mann musste sich am Landesgericht Klagenfurt wegen versuchten Mordes verantworten. Er soll im Juli 2021 den neuen Freund seiner Ex-Partnerin mit dem Messer lebensgefährlich verletzt haben.

Stich in Brust und Bauch

Was danach passierte wurde unterschiedlich geschildert. Die Staatsanwältin sprach davon, dass der Angeklagte erst auf seine Ex-Freundin losging und dann seinen Nebenbuhler niederstach – erst habe er ihm einen Stich in die Brust und dann einen in den Bauch versetzt.

Vor dem Prozess wegen Mordversuchs

Anders lautete die Replik des Verteidigers: Sein Mandant habe das Steakmesser mit einer Klingenlänge von zehn Zentimetern mitgebracht, um sich notfalls gegen den neuen Freund seiner Ex zu wehren – dieser sei nämlich Kampfsportler. Auch den Vorfall an sich beschrieb er völlig anders: Erst habe die Frau dem 36-Jährigen ins Messer gegriffen, wodurch die sich am Finger verletzte. Dann sei das zweite Opfer „in die Situation hineingegangen“, wodurch der fatale Stich in den Bauch erfolgte.

Fest steht nur: „Ohne absolut perfekte medizinische Versorgung“, so die Staatsanwältin, „wäre das Opfer gestorben, der Mann hätte bereits am Vorfallsort verbluten können.“

Angeklagter sagte als erster aus

Der Angeklagte begann seine Ausführungen mit Erzählungen über Schicksalsschläge, die ihn immer weiter in die Drogensucht getrieben hätten. Dann habe er die 27-Jährige kennengelernt, mit der er eine kurze Beziehung gehabt habe. „Ich habe sie behandelt wie eine Prinzessin“, sagte er. Als die Beziehung aus war, habe er seine Sachen abholen wollen, die er noch in ihrer Wohnung gehabt habe.

Prozess wegen versuchten Mordes

Mittwochfrüh hat am Landesgericht Klagenfurt ein Prozess wegen versuchten Mordes begonnen. Ein 36-jähriger Klagenfurter soll auf den neuen Freund seiner Ex-Partnerin eingestochen haben. Der Mann wurde schwer verletzt, auch die Frau erlitt Verletzungen. Der Angeklagte spricht von Notwehr.

„Angst vor neuem Freund“

Vor ihrem neuen Freund habe er „panische Angst“ gehabt, weshalb er ein Steakmesser mit zehn Zentimetern Klingenlänge eingesteckt habe. Auf der Terrasse sei er dann auf seine Ex-Freundin und ihren neuen Partner getroffen. Er habe das Messer gezogen, woraufhin sie ihm ins Messer gegriffen habe – daher würde ihre Schnittverletzung am Finger stammen. Schließlich sei der neue Freund der Frau auf ihn zugelaufen: „Dann habe ich leider Gottes leicht zugestochen.“

Bereits wegen Messerattacke verurteilt

Richterin Michaela Sanin, die dem Geschworenensenat vorsaß, hatte im Prozessverlauf die zahlreichen Verurteilungen des Angeklagten aufgezählt – schwere Körperverletzungen, Widerstand gegen die Staatsgewalt sowie Drogenvergehen standen in den vergangenen 18 Jahren zu Buche. Und auch Delikte in Zusammenhang mit seiner Eifersucht nach dem Ende von Beziehungen.

Sie konfrontierte den Angeklagten auch damit, dass er schon einmal verurteilt worden war, weil er jemanden mit einem Springmesser attackiert hatte. Der beisitzende Richter Uwe Dumpelnik fragte den Mann daraufhin noch einmal nach seiner Verantwortung: „Ich habe ja nicht versucht, ihn umzubringen, sonst hätte ich ihn ins Herz oder in den Hals gestochen“, sagte der Angeklagte. Er sei aber schuldig, beide schwer verletzt zu haben. Und auf die Frage, ob er sich selbst als Opfer fühle, antwortete der Angeklagte: „Er war hinterlistig und sie hat mich entsorgt wie einen Müllsack.“

Opfer bestätigten Anklage

In ihren Zeugenaussagen bestätigten die beiden bei der Tat Verletzten im Großen und Ganzen den Vorwurf der Anklage. Die Frau sagte aus, dass der Angeklagte das Messer erhoben und auf sie eingestochen hätte. Und der Mann bestritt vehement, dass er auf den den Angeklagten losgestürmt sei: „Das ist ein Blödsinn.“ Angesprochen auf Verletzungen, die der Angeklagte gehabt habe, sagte er aus, er könne sich nicht mehr im Detail erinnern – er selbst habe vielleicht „Abwehrhandlungen“ gesetzt: „Ich habe nichts gemacht, außer mein Leben verteidigt.“

Er habe auch seine Freundin an der Hand bluten sehen und sei ihr zu Hilfe gekommen. Er wurde durch eine Notoperation gerettet. Noch heute habe er Schmerzen, neun Zentimeter des Dünndarms seien ihn bei der Operation damals entfernt worden, sagte das Opfer aus. Genau kann sich keiner der drei erinnern, sie seien unter Alkohol oder Medikamenteneinfluss gestanden.

Verborgene Entschuldigung an Opfer

Der Psychiatrische Sachverständige sprach in einen Ausführungen von einer gesteigerten Impulsivität des Angeklagten, aber von keiner Abnormität höheren Grades.

Die Befragung des Angeklagten endete mit einer recht verklausulierten Entschuldigung des Angeklagten: „Es war nie meine Absicht, Dich so schwer zu verletzen, aber Du bist auf mich los und hast angefangen, auf mich einzuschlagen. Ich weiß, dass Du das nicht annehmen wirst, aber entschuldige mich trotzdem bei Dir.“

Geschworene: Kein Mordversuch

Die Geschworenen entschieden schließlich einhellig, dass es sich bei der Tat nicht um einen Mordversuch gehandelt habe. Ebenso einstimmig fiel die Frage nach der absichtlich schweren Körperverletzung aus. Die Frage nach Notwehr wurde wiederum von allen verneint. Sechs der acht Geschworenen verneinten auch die Frage, ob der Angeklagte seine Ex-Freundin vorsätzlich verletzt habe.