Fischotter Nahaufnahme
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Chronik

Gutachten: Fischotterfalle rechtswidrig

Die in Kärnten für die Bestandsreduzierung der Fischotter verwendete „Conibearfallen“ verstoßen laut dem Gutachten eines Experten gegen das Jagd- und Tierschutzgesetz. Jagdreferent Martin Gruber (ÖVP) sieht trotzdem keinen Handlungsbedarf.

Die „Conibearfalle“ besteht aus zwei Stahlbügeln, die über eine Feder gespannt werden und beim Auslösen mit hoher Kraft zusammenschlagen. Das gefangene Tier stirbt dabei nicht durch die Schlagkraft, sondern dadurch, dass die Bügel im Hals- und Brustbereich treffen und lebenswichtige Strukturen, wie Herz, Lunge und große Blutgefäße, zusammenpressen, hieß es in einem Gutachten des Wildbiologen und Fischotterexperten Hans-Heinrich Krüger.

Getötet werde das Tier letztlich durch die Unterbrechung des Blutkreislaufs und des daraus resultierenden Kreislaufkollaps. Das gefangene Tier erwarte also auch im Falle eines planmäßigen Fangablaufs ein langsamer, qualvoller Tod durch Erdrücken.

Bejagung wegen "Eingriffs in ökologisches Gleichgewicht

Gruber, dem das Gutachten noch nicht vorlag, sieht jedoch keinen Handlungsbedarf, da die Aufstellung der Falle laut Kärntner Jagdgesetz erlaubt sei: „Laut Auskunft der zuständigen Wildbiologen wurde bisher noch von keinem Jagdausübungsberechtigten ein unerwünschter Fang bzw. Fehlfang gemeldet. Grundsätzlich wird generell immer danach getrachtet, die Tiere rasch und schmerzfrei zu erlegen, sei es nun mit einer Falle oder durch eine Schusswaffe.“

Notwendig sei die Bejagung des Fischotters, der eigentlich ein geschütztes Tier ist, weil er das ökologische Gleichgewicht störe. „Der Fischotter ist und bleibt ein Raubtier und er hat das ökologische Gleichgewicht in den Kärntner Gewässern aus den Fugen gebracht. Das müssen wir in den Griff bekommen“, meinte Gruber.

Fallwild zählt nicht zu entnommenen Tieren

Die aktuelle Verordnung, die bis 1. November 2022 gilt, lässt Spielraum für die Entnahme von 102 Tieren. Bisher seien 72 Fischotter entnommen worden. Im Gegensatz zur alten Verordnung zählen nur noch gejagte Tiere, kein Fallwild, wie zum Beispiel durch Autos getötete Tiere. Dies verfälsche den Eingriff: „Fallwild kann in ganz Kärnten anfallen, während die Bejagung gezielt in den stark von Fischotter-Schäden betroffenen Gebieten erfolgen soll.“ Die Nachfrage, warum Fallwild in den betroffenen Gebiete auch nicht zählen würde, ließ das Büro des Referenten vorerst unbeantwortet.

Grüne: Das muss aufhören

Olga Voglauer, die Landessprecherin der Grünen Kärnten, sagte in einer Aussendung am Mittwoch, Tierquälerei könne nicht im Sinne des Landes sein – diese Zustände müssen sofort unterbunden werden. Sie kritisierte, dass Gruber keinen Grund zum Handeln sehe. Hier müsse wieder einmal ein Wildtier den Kopf für ein Problem hinhalten, das vielfältige Ursachen habe, so Voglauer. Der Fischotter könne Fischpopulationen nicht ausrotten. Würde er das machen, müsste er selbst verhungern.