In einem leeren Lokal stehen Stühle am Tisch
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Coronavirus

CoV-Regeln für Gastro und Weihnachtsfeiern

Mit diesem Freitag öffnet auch in Kärnten die Gastronomie wieder. Damit kommen aber auch wieder neue Regelungen auf Gäste zu. In geschlossenen Räumen sind Weihnachtsfeiern mit der Firma bis zu 25 Personen erlaubt.

Für das Servieren von Speisen und den Ausschank von Getränken haben Gäste ab Freitag in der Gastronomie einen 2-G-Nachweis vorzulegen. Jeder Kundin, jedem Kunden ist ein Sitzplatz zuzuweisen. Stehgastronomie und Barbetrieb sind untersagt. Eine Ausnahme gilt für Imbiss- und Gastronomiestände im Freien. Dort darf auch direkt vor Ort konsumiert werden. Abseits des Sitzplatzes gilt in geschlossenen Räumen die FFP2-Maskenpflicht. Die Ausgabe von Speisen und Getränken ist nur im Zeitraum zwischen 5.00 und 23.00 Uhr erlaubt.

Weihnachtsfeier: Bis 25 Personen erlaubt

Wie schaut es bei Weihnachtsfeiern aus? Laut Gerd Kurath, dem CoV-Sprecher des Landes handelt es sich dabei um eine Zusammenkunft ohne ausschließlich zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze, die nach derzeitiger Rechtslage mit bis zu 25 Teilnehmenden in geschlossenen Räumen zulässig ist. Er verweist aber auch darauf, dass die aktuell geltende Schutzmaßnahmenverordnung des Bundes nach derzeitigem Stand mit 21. Dezember außer Kraft tritt. Darüber, ob sie dann verlängert oder abgeändert wird, muss noch entschieden werden und daher sollte man sich tagesaktuell über die gerade geltenden Bestimmungen informieren.