Im August starb im Polizeianhaltezentrum ein 34 Jahre alter Häftling an einer Gehirnschwellung. Der Mann sollte eine Ersatzfreiheitsstrafe für eine nicht bezahlte Verwaltungsstrafe absitzen. Eine Obduktion ergab als Todesursache einer Kombination aus Medikamenten und Suchtmitteln – mehr dazu in Häftling starb an Gehirnschwellung (kaernten.ORF.at; 2.8.2021).

Mann war in Drogenersatzprogramm
Der Insasse befand sich in einem Drogenersatzprogramm, das im Polizeianhaltezentrum auch streng nach den Vorgaben der Drogenambulanz eingehalten wurde, hieß es von der Polizei. Das könne insofern nachgewiesen werden, als es für jeden Tag eine genau vorgeschriebene Medikation gibt, sagte Polizeisprecher Rainer Dionisio.
Dionisio: „Die Medikation wurde verabreicht und der Rest wurde an die Drgenambulanz oder die Apotheke abgeführt. Hier darf nichts fehlen und hier hat auch nichts gefehlt. Wir können ausschließen, dass es im Zuge des Ersatzprogramms zu einer Übermedikation gekommen ist.“

Netz über Innenhof gezogen
Wie der 34-Jährige trotz Aufenthalts im Polizeianhaltezentrum zu Drogen kommen konnte, wird noch untersucht. Es gibt nur Vermutungen. Vorsorglich ergriff die Polizei aber bauliche Maßnahmen.
Gutachten nach fahrlässiger Tötung
Der Tod eines Insassen Anfang August im Polizeianhaltezentrum in Klagenfurt hatte Folgen. Um den Drogenschmuggel dort zu verhindern, hat die Polizei nun den Innenhof mit einem Netz zusätzlich überdachen lassen. Laut medizinischem Gutachten war der 34-Jährige ja an einer Kombination aus Medikamenten und Suchtmitteln gestorben. Wie der Insasse zu den Drogen gekommen war, ist noch unklar. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung sind noch nicht abgeschlossen.
„Wir haben einen Innenhof wo die Insassen unter Aufsicht spazieren gehen können und frische Luft schnappen, das ist notwendig und legitim. Da haben wir jetzt ein Netz drüber gezogen, das verhindern soll, dass jemand etwas herein wirft und ein Insasse das konsumieren kann“, sagte Dionisio.

„Insassen sind keine Schwerverbrecher“
Fakt ist, Leute die hier untergebracht sind, seien keine Schwerverbrecher, sagte Dionisio: „Das sind Menschen, die eine Strafe nicht zahlen können oder die in einem fremdenpolizeilichen Verfahren als Schubhäftlinge untergebracht sind. Das heißt, es gibt zwar klare Regeln, aber es sind keine Schwerverbrecher, die rund um die Uhr beobachtet werden.“ Das gelte auch für Menschen mit Suchtproblemen, die hier immer öfter landen.