Der Vorwurf lautete auf schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen und pornografische Darstellung Minderjähriger. Für die Dauer der Verhandlung wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Im Frühjahr sollen die zwei jungen Männer im Bereich der Klagenfurter Sattnitz ein 13-jähriges Mädchen betrunken gemacht und missbraucht haben – mehr dazu in 13-Jährige missbraucht: Duo angeklagt. Die Tat filmten die Angeklagten.

21-Jähriger bereits vorbestraft
Für den 21-jährigen Erstangeklagten sah das Strafmaß bei einer Verurteilung eine Haftstrafe von fünf bis 15 Jahren vor. Die Staatsanwaltschaft beantragte für den 21-Jährigen, der bereits vorbestraft ist, zusätzlich die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Der Andrang beim Prozess war groß. So waren auch die Familien der Angeklagten im Verhandlungssaal anwesend. „Die Öffentlichkeit wird ausgeschlossen. Wir haben hier eine sehr junge Betroffene und junge Angeklagte“, verkündete Richter Alfred Pasterk gleich zu Beginn der Schöffenverhandlung. Das betraf natürlich auch Pressevertreter.
Sieben Jahre Haft für Hauptangeklagten
Der Schöffensenat unter Leitung von Richter Alfred Pasterk verurteilte den 21-jährigen Angeklagten schlussendlich zu einer Haftstrafe von sieben Jahren. „Die Aussagen des Mädchens waren überzeugend und wir sehen keinen Grund, daran zu zweifeln“, begründete Pasterk das Urteil, in dem die Angeklagten in allen Punkten schuldig gesprochen wurden.
Der Hauptangeklagte wurde zusätzlich in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Laut Gutachten war sein psychischer Zustand Mitgrund für die Begehung der Tat. „Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, weitere Straftaten zu begehen“, sagte Pasterk. Zudem ist er einschlägig vorbestraft. Der Strafrahmen betrug fünf bis 15 Jahre.
Urteile noch nicht rechtskräftig
Der 15-jährige Mitangeklagte wurde aufgrund seines Alters und einem Teilgeständnis zu einer teilbedingten 24-monatigen Haftstrafe, davon fünf unbedingt, verurteilt. „Für uns ist eines klar: der Mensch wurde hier zu einem Lustobjekt, und das ist verpönt“, sagte Pasterk. Dem Opfer wurden zusätzlich 1.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Der Zweitangeklagte verzichtete auf Rechtsmittel und nahm das Urteil nach Absprache mit seinem Verteidiger an. Der Hauptangeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.