Offener Geschirrspüler
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Wirtschaft

Ausstellungsstücke ohne Gewährleistung

Wer nicht monatelang auf Möbel warten möchte und lieber gleich ein Ausstellungsstück mitnimmt, sollte nachfragen, wie alt die Teile wirklich sind. Vor allem bei Elektrogeräten könnte es unangenehme Überraschungen mit der Gewährleistung im Fall eines Defekts geben.

Wer eine Maßküche haben will, ein bestimmtes Fliesenmuster oder einen Teppich und die Möbel bestellt, muss oft monatelang darauf warten. So greifen doch viele lieber zu verfügbaren Ausstellungsstücken. Wenn ein Ausstellungsstück als neuwertig ausgeschildert ist, könne der Kunde davon ausgehen, dass es nicht älter als ein paar Jahre ist, vor allem, wenn es sich um elektrische Geräte handle, sagte Herwig Höfferer von der Arbeiterkammer.

Nach Alter der Geräte fragen

Als Konsumentenschützer rät er dazu, nachzufragen, wie es um die Betriebsstunden bei Geschirrspülern, Backöfen oder anderen Haushaltsgeräten steht: „Ich kann theoretisch bei einer Ausstellungsküche Geräte drin haben, die nie verwendet worden sind. Sie sind vielleicht acht Jahre alt, haben aber keine Betriebsstunden. Sie sind aber trotzdem nicht neuwertig, weil die Technik veraltet ist. Ich könnte vom Vertrag wegen Irrtums zurücktreten oder versuchen, einen Rabatt zu bekommen. Ich kann aber auch auf neuwertigen Geräten bestehen, wenn es so versprochen wurde.“

Ausstellungsstücke ohne Gewährleistung

Wer nicht monatelang auf Möbel warten möchte und lieber gleich ein Ausstellungsstück mit nimmt, sollte nachfragen, wie alt die Teile wirklich sind. Vor allem bei Elektrogeräten könnte es unangenehme Überraschungen mit der Gewährleistung im Fall eines Defekts geben.

Oft würden Ausstellungsgeräte aus der Garantie fallen, wenn sie älter als fünf Jahre sind. Was dann noch bleibt ist die Gewährleistungspflicht, das heißt, dass der Händler dem Kunden gegenüber Mängel ersetzen muss. Im ersten halben Jahr nach dem Kauf erst recht, sagte Höfferer. Denn da sei davon auszugehen, dass der Mangel schon bei Kauf des Geräts bestanden habe.

Viele wollen nicht warten

Wenn der Schaden am Gerät später austritt, aber noch innerhalb von zwei Jahren nach Kaufdatum, müsse der Kunde nachweisen, dass der Mangel schon zu Beginn bestanden habe, sagte Höfferer. „Im Moment haben wir die Probleme mit dem Lieferverzug, das merken wir überall, auch bei den Autos. Klarerweise auch bei bestellten Möbeln oder Küchen. Das zieht sich über Monate hin, weil Rohstoffe fehlen. So kaufen die Konsumenten lieber die Ausstellungsstücke, aber da muss man eben fragen, wie alt sie sind.“

Kühlschrank war zehn Jahre alt

Den Eltern von Isabelle Kogler aus Klagenfurt hatte genau so ein Problem mit einer Ausstellungsküche eines Traditionstischlers. Bei Lieferung funktionierte der Kühlschrank nicht, sagte Isabelle Kogler und ein Techniker habe dann festgestellt, dass das Gerät zehn Jahre alt war. Das habe der Techniker an der Seriennummer erkannt, auch die anderen Geräte waren zwischen sechs und zehn Jahre alt, so Kogler.

Der betroffene Traditionstischler sagte dazu: „Das Produktionsdatum eines Gerätes sagt nichts über das Verkaufsdatum und die Garantie aus. Gut möglich, dass Geräte mehrere Jahre bei Großhändlern liegen. Es ist aber selbstverständlich, dass ab dem Zeitpunkt der Übernahme durch den Kunden eine zweijährige Gewährleistungspflicht besteht.“

Der Traditionstischler distanzierte sich von den Vorwürfen des Kunden, nicht im Vorfeld über das Alter der Küche aufgeklärt worden zu sein: „Es ist klar ersichtlich gewesen, dass es sich um eine Ausstellungsküche zum Abverkauf gehandelt hat. Die Küchengeräte sind auch mit einer Restgarantie von einem halben Jahr verkauft worden.“