Totale Landschaft kleiner Ort
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Politik

Raumordnungsgesetz bringt Neuerung

Das neue Raumordnungsgesetz, das am Dienstag präsentiert wurde, sieht vor, dass es künftig keine neuen Einkaufszentren mehr an den Ortseinfahrten geben wird. Ausnahmen gelten lediglich für die große Städte Klagenfurt und Villach.

Bisher waren für Einkaufszentren eine Sonderwidmung nötig, die wurde jetzt im neuen Gesetz, das nächsten Jahr in Kraft treten soll, gestrichen. „In Zukunft wird es Einkaufszentren nur mehr in den Orts- und Stadtkernen geben. Das heißt diese überbordenden Einkaufszentren an den Stadteinfahrten wird es in dieser Art und Wiese nicht mehr geben“, sagte der zuständige Landesrat Daniel Fellner (SPÖ).

Kritik von Team Kärnten und FPÖ

Ausnahmen gibt es für Klagenfurt und Villach und auch für kleinere Geschäfte. Einkaufszentren unter 600 Quadratmeter dürfen weiterhin am Orts- oder Stadtrand gebaut werden. Bestehende Einkaufszentren dürfen um zehn Prozent der Flächen erweitert werden. Mit dieser Regelung sollen die Orts- und Stadtkerne gestärkt werden. Auch unbebautes, aber bereits seit Jahren umgewidmetes Bauland soll künftig genutzt werden müssen, den Gemeinden wurden mehrere Möglichkeiten der Rückwidmung eingeräumt. 8.000 Hektar unbebaute Baugründe gibt es in Kärnten. Wird eine Fläche neu künftig als Bauland umgewidmet, so ist dies befristet auf zehn Jahre.

Kritik am neuen Raumordnungsgesetz kommt von den Freiheitlichen und dem Team Kärnten. Das neue Gesetz be- und verhindere wirtschaftliche Entwicklungen so Team Kärnten Chef Gerhard Köfer. FPÖ-Obmann Gernot Darmann befürchtet, dass das neue Gesetz ein Turbo für die Abwanderung sein könnte.