Ärztin vor Gericht
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Chronik

Ärztin wegen Drogenhandels vor Gericht

Einer Kärntner Ärztin wird Suchgifthandel vorgeworfen. Laut Staatsanwaltschaft soll die 52 Jahre alte Allgemeinmedizinerin Drogenabhängigen viel zu hohe Mengen an Opiaten verschrieben haben. Es drohen bis zu 15 Jahre Haft.

„Das kann ich als Einzelrichter nicht entscheiden“, hieß es am Freitag von Richter Gernot Kugi. Denn die Menge, der von der Medizinerin verschriebenen Opiate, sei zu hoch. Der Grenzwert soll um das 42-fache überschritten worden sein. Deswegen muss der Fall jetzt von einem Schöffensenat verhandelt werden.

So soll die Ärztin einem drogenabhängigen Patienten eine 30-Stück-Packung eines Opiats verschrieben haben, für das am Schwarzmarkt 35 Euro pro Tablette bezahlt wird. Sie sei zu naiv gewesen und habe ihren Patienten geglaubt, verteidigte sich die Medizinerin, als diese Praxis aufflog.

Am Ende 50 Patienten mit Suchtgiftproblemen behandelt

Staatsanwältin Sandra Agnoli warf der Frau Suchtgifthandel vor. Der Sachverständige sprach von „massiven Überschreitungen“ bezüglich der Menge der verschriebenen Opiate. Aufgefallen waren ihre Verschreibungspraktiken bei der Gebietskrankenkasse, weil die Menge der verschriebenen Suchtgiftpräparate ungewöhnlich hoch war. Daraufhin wurde die Medizinerin in die Ärztekammer zu einem Gespräch geladen, danach stellte sie die ominösen Verschreibungen ein. An die 50 Patienten mit Suchtgiftproblemen wurden von ihr betreut. Am Anfang seien es nur einige wenige gewesen, bald seien aber mehr gekommen, sagte sie bei der ersten Verhandlung.

Patienten erklärten Ärztin was am Besten wäre

Die Ärztin war offenbar überfordert, wie aus ihren Aussagen hervorging. Die Patienten erklärten der Frau, was für sie am Besten wäre, und die Medizinerin stellte Rezepte für die Medikamente aus, darunter auch ein Opiat, das für die Substitutionstherapie gar nicht zugelassen war. Eine Zusatzausbildung für derartige Therapien hatte sie nicht, die Leitlinien des Gesundheitsministeriums bezüglich der Verschreibung von Opiaten waren ihr ebenso wenig bekannt wie die Vorschriften des Suchtmittelgesetzes.

Dass die verschriebenen Medikamente verkauft werden könnten, sei ihr aber nie in den Sinn gekommen. Die großen Packungen habe sie deshalb verschrieben, weil es nicht möglich gewesen sei, die Patienten ständig in der Ordination zu haben.

Diversion vom OLG Graz abgelehnt

Der Prozess wurde vertagt, die Staatsanwältin wird den Strafantrag gegen eine Anklageschrift austauschen. Die Medizinerin ist inzwischen arbeitslos, wie sie dem Richter unter Tränen erklärte. Es sei für sie am Arbeitsmarkt de facto unmöglich, einen Job zu finden. Im Fall einer Verurteilung drohen ihr bis zu 15 Jahren Haft. In einer ersten Prozessrunde bot ihr der Richter eine Diversion, also einen außergerichtlichen Tatausgleich, an. Das wurde vom Oberlandesgericht Graz abgelehnt, deshalb muss die Causa erneut aufgerollt werden.