Wappen am Landesgericht Klagenfurt
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Gericht

Ärztin verschrieb zuviele Opiate: Diversion

Mit einer Diversion hat das Verfahren gegen eine 51 Jahre alte Allgemeinmedizinerin am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt geendet. Der Frau war vorgeworfen worden, teils hohe Dosen von Opiaten verschrieben zu haben. Sie gab die Verschreibungen zu, fühlte sich aber nicht schuldig.

Sie sei zu naiv gewesen, hätte ihren Patienten zu sehr geglaubt, rechtfertigte sich die Ärztin vor Gericht. An die 50 Patienten mit Suchtgiftproblemen wurden von ihr betreut. Zittrig und schweißgebadet seien sie zu ihr gekommen, sagte die Ärztin. Am Anfang seien es nur einige wenige gewesen, bald seien aber mehr gekommen.

Gerichtssaal mit dem vorsitzenden, den Beisitzern und der Angeklagten
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Die angeklagte Ärztin vor Richter Gernot Kugi

Drogenambulanz war überlastet

Die Ärztin wurde gefragt, warum sie die Suchtkranken nicht in die Drogenambulanz geschickt hatte. Von der Drogenambulanz habe es geheißen, es geben einen Aufnahmestopp, sagte die 51-Jährige. Das bestätigte auch die Leiterin der Klagenfurter Drogenambulanz. „Wir sind immer am Limit“, sagte sie. Alle Suchtpatienten der Angeklagten hätte man gar nicht gleichzeitig aufnehmen können.

Bei der Gebietskrankenkasse schrillten schließlich die Alarmglocken, weil die Ärztin auffällig viele Suchtgiftpräparate verschrieben hatte. Daraufhin wurde die Medizinerin in die Ärztekammer zu einem Gespräch geladen, danach stellte sie die ominösen Verschreibungen ein.

Leitlinien für Opiatverschreibung nicht gekannt

Die Patienten erklärten der Frau, was für sie am Besten wäre, und die Ärztin schrieb die Medikamente auf, darunter auch ein Opiat, das für die Substitutionstherapie gar nicht zugelassen war. Eine Zusatzausbildung für derartige Therapien hatte sie nicht, die Leitlinien des Gesundheitsministeriums bezüglich der Verschreibung von Opiaten waren ihr ebenso wenig bekannt wie die Vorschriften des Suchtmittelgesetzes.

Warum sie etwa eine 30-Stück-Packung eines Opiats verschrieben habe, wollte die Staatsanwältin wissen. Da bestehe doch die Gefahr, dass der Patient Missbrauch oder Handel damit treibe, bei dem besagten Präparat liege der Schwarzmarktpreis bei 35 Euro pro Tablette. Es sei nicht möglich gewesen, die Patienten ständig in der Ordination zu haben, rechtfertigte sich die Medizinerin. Dass ihre Patienten die verschriebenen Medikamente regelwidrig verwenden könnten, sie etwa im Schwarzhandel zu verkaufen, sei ihr nie in den Sinn gekommen.

Richter: Keine Bereicherungsabsicht

Richter Gernot Kugi bot der Ärztin schließlich eine Diversion an, die ihr Verteidiger schon zu Prozessbeginn beantragt hatte. Sie sei kein Suchtgifthändler im klassischen Sinne und habe nicht in Bereicherungsabsicht gehandelt, sondern aus Naivität und Mitleid. Daher sei aus seiner Sicht keine Verurteilung notwendig, zumal sie die Verschreibungspraxis abgestellt habe.

Mit der Diversion gibt es kein Urteil. Die Frau muss 8.100 Euro Geldbuße bezahlen und der Gebietskrankenkasse mehr als 6.000 Euro rückerstatten. Die 51-Jährige nahm das Angebot sofort an, bat aber um Ratenzahlung. Die Staatsanwältin zeigte sich nicht einverstanden.