Verhandlungssaal am Landesgericht Klagenfurt
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Gericht

Infizierter holte Handwerker: Verurteilt

Ein 44-jähriger Mann, der im Oktober positiv auf das Coronavirus getestet worden ist, ist am Landesgericht Klagenfurt verurteilt worden, weil er trotz des Absonderungsbescheides einen Handwerker zu sich nach Hause bestellt hatte: Vier Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe.

Im Oktober erhielt der Mann den Absonderungsbescheid, weil er positiv auf das Coronavirus getestet worden war. Nur zwei Tage später bestellte er zwei Handwerker für eine Reparatur bei sich daheim. Beide wies er nicht darauf hin, dass er infiziert war. Er hielt sich laut Strafantrag auch immer wieder ohne Mund-Nasen-Schutz in der Nähe der beiden Männer auf.

Angeklagter: „Einfach nicht daran gedacht…“

Der 44-Jährige gab sich in seiner Einvernahme durch Richter Gernot Kugi zerknirscht: „Es tut mir so leid, ich bin nur froh, dass ich niemanden angesteckt habe.“ An den Absonderungsbescheid habe er einfach nicht mehr gedacht. Kugi sagte in seiner Urteilsbegründung, dass es in einer Pandemie wichtig sei, dass jeder seinen Beitrag leistet.

Bei einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren wegen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten fasste der unbescholtene Mann neben der bedingten Haftstrafe eine Geldstrafe von 4.500 Euro, mit 180 Tagessätzen zu je 25 Euro aus. Eine Diversion sei nicht infrage gekommen, sagte der Richter. „Das wäre eine Bagatellisierung.“ Der Angeklagte nahm das Urteil sofort an, Staatsanwalt Stefan Engelbert gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.