Prozess vorsätzliche Gemeingefährdung CoV-Erkrankung
APA/PETER LINDNER
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Gericht

Lüge beim Contact-Tracing: Prozess

Wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch seine Coronavirus-Infektion muss sich am Freitag ein Paketzusteller am Landesgericht Klagenfurt verantworten. Er soll die Mitwirkung beim Contact-Tracing verweigert und dann wahrheitswidrig gesagt haben, es habe keine Kontakte gegeben.

Gleich zu Beginn des Prozesses unter dem Vorsitz von Richter Gernot Kugi bekannte sich der 39 Jahre alte Angeklagte teilweise schuldig. Er habe der Amtsärztin im Rahmen des Contact-Tracings gesagt, dass er überhaupt keine Kontakte gehabt habe. Es tue ihm sehr leid, dass er nicht kooperativ war und gegenüber der Amtsärztin aggressiv wurde. Verteidiger Florian Mitterbacher sprach von einer Extremsituation seines Mandanten. Er habe Angst gehabt und Sorge um seinen Arbeitsplatz.

Die Amtsärztin sagte am Freitag aus, dass der bisher unbescholtene Angeklagte während der Nachverfolgung seiner Kontakte immer wieder andere Aussagen getätigt habe. Er verweigerte auch zahlreiche Angaben bei den Telefonaten mit der Amtsärztin. Im Zuge der Recherchen habe sie beim Arbeitgeber des Mannes in Erfahrung gebracht, dass der Angeklagte sogar einen Einzuschulenden mit im Auto gehabt hatte.

Unterschiedliche Aussagen um angebliche Feier

Im Raum steht zudem eine Familienfeier, die trotz Quarantänebescheides in der Klagenfurter Wohnung des Angeklagten stattgefunden haben soll. Es habe nie eine Feier gegeben, so der Angeklagte. Er sei ausschließlich mit seiner Frau zusammen gewesen. Auch auf Nachfrage von Staatsanwalt Julius Heidinger blieb der Angeklagte bei seiner Aussage.

Die Amtsärztin widersprach dieser Version allerdings. Im Rahmen des Contact-Tracings habe der Sohn des Angeklagten eine Familienfeier bestätigt. Die Cousine des Angeklagten sprach im Zeugenstand wiederum von einer geplanten Feier, die jedoch nicht stattgefunden habe. Weitere Familienmitglieder verweigerten am Freitag die Aussage und machten von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch. Nachbarn des Angeklagten bestätigten vor Gericht, dass sie von einer Feier gehört hätten.

Klärung von Aussagen nötig

Klärungsbedarf gibt es noch bei den Aussagen der Mutter und des Sohnes des Angeklagten. Beide hatten nämlich bei Befragungen von der Familienfeier erzählt. Der Sohn war am Freitag nicht zur Verhandlung gekommen und hatte angegeben, dass er krank sei. Die Mutter des Angeklagten, die Anfang Juli selbst an Covid-19 erkrankt war, gab vor Gericht jedoch an, dass sie vor der Polizei niemals etwas von einer Familienfeier gesagt habe – der Beamte müsse das falsch verstanden haben. Auch als Richter Kugi sie auf die strafrechtlichen Folgen einer falschen Beweisaussage aufmerksam machte, blieb die Frau dabei: „So habe ich das nicht gesagt. Es hat keine Feier gegeben.“

Am nächsten Prozesstag sollen nun der Sohn des Angeklagten einvernommen werden und der Polizist, der die Mutter des 39-Jährigen befragt hatte. Daher wurde vertagt.