Feuerwehrauto
ORF / Novak
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Chronik

Neues Feuerwehrgesetz beschlossen

Das Kärntner Feuerwehrgesetz wird neu erlassen, die Landesregierung hat am Dienstag den Entwurf verabschiedet. Unter anderem gibt es Neuerungen bei der Förderung von Jugendgruppen und bei der Aus- und Weiterbildung.

Das Kärntner Feuerwehrgesetz ist bereits 30 Jahre alt und durch häufige Novellierungen unübersichtlich geworden, sagte Feuerwehrreferent Landesrat Daniel Fellner (SPÖ) in einer Aussendung nach der Regierungssitzung. Die Neuerlassung sei notwendig geworden: „Wir sind diesmal einen ganz neuen Weg gegangen und haben die Feuerwehren samt ihren Anregungen, Vorstellungen und Wünschen, von Anfang an eng in die Überarbeitung des Gesetzes miteinbezogen“, sagte Fellner, dadurch solle das Gesetz moderner und noch praxisnäher werden.

Regierung beschließt Feuerwehrgesetz

Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung über die aktuellen Coronavirus-Entwicklungen informiert und legt ein neues Feuerwehrgesetz vor.

Mehr Geld vom Bund im Fall von Waldbränden

Als wesentliche Neuerung nannte Fellner die Attraktivierung des Kärntner Feuerwehrwesens, unter anderem durch die verstärkte Förderung der Jugendgruppen, etwa durch gezielte Förderung der persönlichen und sozialen Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen. Darüber soll bei Waldbränden künftig mehr Geld vom Bund rückerstattet werden.

Neu in das Gesetz aufgenommen wurde auch eine Regelung für den Gefahrenabwehrplan (GAP), für den der Landesfeuerwehrverband mit der jeweiligen Gemeinde das Gefahrenpotenzials erhebt und ein Ausrüstungskonzept über den Bedarf an Fahrzeugen und Ausrüstungsgegenständen erstellt. Die bereits erstellten 90 GAPs erhalten mit der Aufnahme in das Gesetz auch eine rechtliche Basis.

Neue Entgeltregelung

Ein wichtiges Thema im neuen Feuerwehrgesetz sei auch die Aus- und Weiterbildung. Die Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Institutionen wie der Universität oder Fachhochschulen soll ausgebaut werden. Die Feuerwehrschule soll sich zu einer Bildungs- und Forschungsinstitution entwickeln, die sich nicht nur auf den Brandschutz, sondern auch auf sämtliche Bereiche des Zivil- und Katastrophenschutzes spezialisiert.

Mir dem Gesetz werde auch eine neue Regelung für die Ausübung der Funktion des Landesfeuerwehrkommandanten geschaffen. Derzeit erhält der Kommandant eine Aufwandsentschädigung von 4.465 Euro Brutto, gleich ob er hauptberuflich arbeitet oder die Tätigkeit nebenberuflich ausübt. Künftig soll der hauptberuflich tätige Kommandant 6.896 Euro Brutto erhalten, das entspricht dem Entgelt des 2. oder 3. Landtagspräsidenten. Der derzeitige Landesfeuerwehrkommandant, Rudolf Robin, ist nebenberuflich für den Landesfeuerwehrverband tätig. Er arbeitet bei der Marktgemeinde Kötschach-Mauthen als Bautechniker.