Gericht

Schmiergeld: Zwei Männer verurteilt

In einem Prozess um Schmiergeld in der Baubranche, überhöhte Rechnungen und Kickback-Zahlungen sind am Montag in Klagenfurt zwei Männer zu bedingten und teilbedingten Haftstrafen verurteilt worden. Ihnen wurden schwerer gewerbsmäßiger Betrug bzw. Betrug vorgeworfen.

Der angeklagte 44 Jahre alte ehemalige Unternehmer wickelte für den Baukonzern jahrelang Elektroarbeiten im Tunnelbau ab. 2007 wurde der 57 Jahre alte Zweitangeklagte Geschäftsführer der Baufirma. Laut Anklage war der Geschäftsführer dann an den Elektromeister herangetreten, um ihm ein Geschäft vorzuschlagen.

Der Baukonzern brauche Schmiergeld, um in Osteuropa Geschäfte an Land zu ziehen. Dabei könne der Unternehmer helfen, indem er überhöhte Rechnungen ausstelle und den Differenzbetrag zur tatsächlichen Rechnungssumme in bar an den Geschäftsführer zurückgebe.

Anklage: 724.000 Euro an Kickbackzahlungen

Insgesamt 724.000 Euro flossen so laut einer Aufstellung des Angeklagten an die Baufirma zurück, das Geld wurde für Bestechungen zur Erlangung von Aufträgen verwendet. Die Höhe der Kickbackzahlungen bestritt der 57-jährige Ex-Geschäftsführer bis zum Schluss. Zum Tathergang waren beide Angeklagte geständig.

Der Ex-Geschäftsführer der Tochterfirma eines großen österreichischen Baukonzerns, erklärte, es sei ihm bewusst gewesen, dass er damit gegen die Konzernrichtlinien verstoße, Schmiergeldzahlungen seien in der Firma verpönt gewesen. Er und der zweite Geschäftsführer hätten diesen Weg eingeschlagen, um innerhalb des Konzerns mit besseren Zahlen Erfolge aufweisen zu können. Richter Herrnhofer erklärte ihm, dies sei jedenfalls Untreue gewesen, aber nicht der von Staatsanwältin Doris Kügler angeklagte, gewerbsmäßig schwere Betrug.

„Der Bürgermeister braucht Geld“

Er habe die Aufträge gebraucht, damit sein Unternehmen profitabel bleibe, begründete der 44 Jahre alte Ex-Firmenchef sein Eingehen auf den Vorschlag, Schwarzgeld zu generieren. Der Geschäftsführer habe zu ihm gesagt, die Firma brauche Geld für „Baustellenzuwendungen“. Überrascht hatte ihn die Idee offenbar nicht, gab er doch bei der Einvernahme zu Protokoll: „Wie das halt oft ist auf Baustellen, dass man ein Geld zusteckt, damit man die Aufträge kriegt.“

Abgelaufen sei das so, wenn die Firma zum Beispiel 20.000 Euro bar gebraucht hätte, habe er bei einem Auftrag von 100.000 Euro entsprechend mehr verrechnet, also die 20.000 plus dem, was er dadurch mehr an Steuern und Abgaben leisten müsste. Es habe auch andere „Leistungen“ gegeben. So sei er aufgefordert worden, ein Nachtsichtgerät für einen „Baron“ in Ungarn zu beschaffen. Er habe es um etwa 1.500 Euro gekauft und zusammen mit rund 5.000 Euro bar dem Geschäftsführer übergeben. Einmal habe es geheißen, der Bürgermeister von Vilnius brauche Geld, er solle wieder eine überhöhte Rechnung machen.

Beide Angeklagten akzeptierten das Urteil

Der Ex-Geschäftsführer, dem schwerer gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen wird, will keinen Euro für sich selbst behalten haben. Er habe das Schwarzgeld dem zweiten Geschäftsführer seiner Firma übergeben, der das Schmiergeld verteilt habe. So sei einmal eine Weihnachtsfeier in Ungarn auf diese Weise bezahlt worden. Der zweite Geschäftsführer bestreitet laut Staatsanwältin Kügler diese Vorwürfe vehement, ein Ermittlungsverfahren gegen ihn sei auch eingestellt worden.

Der Schöffensenat verurteilte den 57-Jährigen Geschäftsführer schließlich zu 30 Monaten Haft, zehn davon muss er auch absitzen. Der ehemalige Unternehmer, dessen Firma in Konkurs ging, erhielt 18 Monate bedingte Haft wegen betrügerischer Krida und Vorenthalten von Dienstnehmerbeiträgen. Beide Angeklagten akzeptierten das Urteil nach kurzer Beratung mit den Anwälten. Staatsanwältin Kügler gab keine Erklärung ab, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.