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Gericht

Bestechung: Drei Schuldsprüche

Wegen Vorteilszuwendung sind am Freitag am Landesgericht Klagenfurt drei Angestellte einer Baufirma verurteilt worden. Sie hatten Landesbeamte und Polizisten mit Gutscheinen bedacht, einer Polizeiinspektion auch deren Weihnachtsfeier finanziert. Alle drei bekannten sich schuldig, sie erhielten Geldstrafen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die betroffene Firma ist in der Baubranche tätig und am Bau der Koralmbahn beteiligt. Insgesamt wurden in der Causa 25 Personen angeklagt, insgesamt 14 Angeklagte erhielten eine Diversion, bei den drei am Freitag verurteilten Mitarbeitern der Baufirma hatte das Oberlandesgericht Graz eine diversionelle Erledigung abgelehnt. Einer ist heute Geschäftsführer, der zweite Prokurist, der dritte mittlerweile in Pension.

Verteidiger: Mandanten nun Musterschüler

Der Verteidiger der drei unterstrich, seine Mandanten seien von Anfang an vollinhaltlich geständig gewesen. „Sie haben verstanden, dass das, was passiert ist, nicht in Ordnung war.“ Es sei in der „freien Wildbahn“ ganz normal gewesen, dass Geschenke gemacht wurden. Nun würden sie die Compliance-Bemühungen des Unternehmens vollinhaltlich mittragen. „Sie sitzen vor Ihnen als Musterschüler, die jährlich geschult und einmal pro Jahr auch zertifiziert werden“, sagte der Verteidiger.

Fünf Jahre dauert das Verfahren schon, das ins Rollen kam, als eine „Weihnachtsliste“ der Firma auftauchte. Der jetzige Geschäftsführer, damals Prokurist, erklärte, er habe „zu wenig geprüft, dass hier Amtsträger betroffen waren“, erstellt habe er die Liste aber nicht. Der jetzige Prokurist, der zuvor Bereichsleiter gewesen war, meinte, er habe das Ganze „nicht durchdacht“. Auch der dritte Angeklagte bedauerte die damaligen Handlungen.

Staatsanwalt: „Strukturelle Korruption“

Staatsanwalt Bernhard Weratschnig bezeichnete die Vorgangsweise als „Anfütterung“, was in Österreich bereits seit 2008 strafbar sei. Positiv sei zu bewerten, dass das Unternehmen seine Lehren daraus gezogen habe. Die strafbaren Handlungen hätten sich über mehrere Jahre hingezogen, daher könne man durchaus von struktureller Korruption sprechen. Tank- und Reisegutscheine im Wert von 100 bis 500 Euro, dazu Weinflaschen wurden als Geschenke verteilt.

Richter Dietmar Wassertheurer verurteilte alle drei Angeklagten zu einer Geldstrafe in der Höhe von 180 Tagessätzen. Der Geschäftsführer muss 26.280 Euro zahlen, der Prokurist 13.680 Euro und der dritte Angeklagte 5.760 Euro. Alle drei nahmen das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.