Sessellift auf der Turrach
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Wirtschaft

Skigebiete verkaufen FFP2-Masken

Am 24. Dezember dürfen Skigebiete aufsperren und Lifte in Betrieb gehen. Nun steht fest, dass eine FFP2-Maske doch nicht überall Pflicht ist. Die Masken werden für zwei Euro im Skigebiet verkauft. Das Abholen von Speisen in Hütten an der Piste wird verboten, das sorgt für Unmut.

Nur einheimische Tagesgäste werden die Skigebiete besuchen, denn die Hotels sind noch bis 18. Jänner geschlossen. Bis zuletzt rangen Bund, Länder und Seilbahnbetreiber um die Coronavirus-Regeln für den Liftbetrieb. Zuerst sollte auf allen Beförderungsmitteln eine FFP2-Maske getragen werden, jetzt nur noch bei Fahrten mit geschlossenen Gondeln, Seilbahnen und Sesselliften mit Haube. Ebenso im überdachten Wartebereichen.

Auf offenen Liften reicht Mund-Nasenschutz

Dazu sagte Manuel Kapeller-Hopfgartner, der Sprecher der Seilbahnbetreiber, in allen anderen Sessellifte oder auf Schleppliften reicht ein normaler Mund-Nasenschutz oder auch ein Schlauchschal. Die Liftbetreiber würden vor allem auf Information setzen, aber es werde auch Kontrollen geben. Man sei nicht die Polizei, sondern appelliere an die Eigenverantwortung, so Kapeller-Hopfgarnter. Wenn sich jemand weigere die Maske zu tragen, dann könne es sein, dass er nicht befördert werde.

Masken für zwei Euro

Am Mittwoch gab Kapeller-Hofgartner bekannt, dass die Seilbahnen für Skifahrer die vorgeschriebenen FFP2-Masken an den Talstationen bereit halten werde, das Stück für zwei Euro. Die Kontrolle, ob ein Kind unter 14 Jahre alt sei und daher nur einen Mund-Nasen-Schutz tragen müsse, sei laut Kapeller-Hopfgartner teilweise gewährleistet. Bei den Drehkreuzen sehe man, wenn jemand mit einer Kinderkarte durchgehe. Die Kinderkarten gibt es aber für unter 15-Jährige, genaue Kontrollen seien daher schwierig.

Take away auf Skihütten untersagt

Für Unmut in der Gastronomie sorgt eine weitere Verordnung, diesmal vom Land: Demnach ist das Abholen von Speisen und Getränken von Skihütten verboten, wenn diese Hütten an der Skipiste liegen. Erlaubt ist es, wenn der Gastronomie-Betrieb mit dem Auto erreichbar ist. Wirtschafts- und Tourismuslandesrat Sebastian Schuschnig (ÖVP) verteidigt diesen Schritt: „Wir wollen keine Bilder mit hunderten Menschen auf einem Fleck, vielleicht viele ohne Maske. Das ist das, was den heimischen Tourismus in schwere Schieflage bringen würde.“ Er bitte alle, sich an die Regeln zu halten, denn sonst drohe den Skigebieten nach den Weihnachtsferien erneut ein vom Bund verordnetes Zusperren, so Schuschnig.