Frau wirft Kuvert in Wahlurne
APA/Barbara Gindl
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Politik

CoV-Schutzkonzept für Wahlen

Am 28. Februar 2021 finden in Kärnten die Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen statt. Die Landesregierung wird sich in ihrer Sitzung am kommenden Dienstag damit befassen, wie die Wahlen angesichts der Coronavirus-Pandemie möglichst sicher von statten gehen können.

Um sichere Gmeinderats- und Bürgermeisterwahlen zu gewährleisten, hat Landeshauptmann Peter Kaiser gemeinsam mit Gesundheitsreferentin Beate Prettner und Gemeindereferent Daniel Fellner (alle SPÖ) von der Sanitätsdirektion des Landes, sowie der Unterabteilung Wahlen und der Gemeindeabteilung ein Sicherheitskonzept erstellen lassen, das am Dienstag den Regierungsmitgliedern vorgelegt wird und beschlossen werden soll.

„Gelebte Demokratie ist eines unserer höchsten Güter. Deswegen ist alles zu tun, damit die Bürgerinnen und Bürger von ihrem Recht auf demokratische Mitbestimmung trotz des Coronavirus und unter höchstmöglicher Sicherheit Gebrauch machen können, sie ebenso vor einer möglichen Ansteckung geschützt werden, wie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die Mitglieder der Wahlbehörden, Wahlzeugen und Wahlzeuginnen sowie Hilfskräfte“, so Kaiser.

Hygienische Abwicklung der Wahl

Das Schutzkonzept umfasst die Einrichtung und Ausstattung der Wahllokale mit Desinfektionsmittel, mit Hinweisschildern für die Wähler, die Platzierung der Wahlurne und die Einsetzung einer bzw. eines Hygienebeauftragten, die für die korrekte hygienische Abwicklung der Wahl zuständig sein sollte. Weiters umfasst das Konzept allgemeine Empfehlungen für die Wahlbehörden am Wahltag, wie das rechtzeitige Eintreffen, die Handhygiene, das Tragen eines Mund-Nasenschutzes, die Abstandsregeln, die Verwendung von Einweghandschuhen, die Vermeidung der gemeinsamen Verwendung von Gegenständen (Kugelschreiber), oder für das Lüften.

Empfehlung: Eigenen Kuli mitbringen

Auch Empfehlungen für die Stimmabgabe selbst sind im Konzept berücksichtigt, wie für das Betreten der Wahllokale durch die Wählerinnen und Wähler, für die Anzahl der wartenden Wähler, für die Identitätsfeststellung und für das Reinigen der Tische und Stehpulte in Wahlzellen. Das Konzept enthält auch die empfohlenen Maßnahmen für die Wähler selbst. So sollten erkrankte Personen von der Briefwahl Gebrauch machen, sollten auch die Wähler selbst auf die Abstandsregeln achten und einen Mund-Nasenschutz tragen – sowohl vor dem Eintritt ins Wahllokal wie während des Aufenthaltes im Wahllokal. Empfohlen wird, eigenes Schreibmaterial zur Wahl mitzubringen.

„Wir müssen davon ausgehen, dass uns Corona zum Zeitpunkt der Wahl noch begleiten wird. Dieses Konzept soll die Durchführung der Wahl und den Schutz aller gewährleisten. Es sind daher alle notwendigen Maßnahmen zu treffen“, so Beate Prettner. Daniel Fellner betont, dass es sich beim vorliegenden Schutzkonzept um eine Empfehlung für die Mitglieder der Wahlbehörden, für die Wahlzeugen und die Wähler handelt. „Wir haben uns am Schutzkonzept der Vorarlberger Kollegen orientiert und wir appellieren dringend an alle Vorsitzenden der Gemeinde- und Sprengelwahlbehörden, die Empfehlungen umzusetzen. Es liegt in ihrer Verantwortung, welche Maßnahmen sie tatsächlich treffen“, erklärt Fellner.