Gericht

Prozess: Sexuellen Missbrauch erfunden

Ein ehemaliger Zögling des SOS-Kinderdorfes Moosburg ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt wegen falscher Beweisaussage und Verleumdung verurteilt worden. Er beschuldigte den ehemaligen Leiter des Missbrauchs. Für diesen hatten die Vorwürfe schwere Folgen.

Es ging um einen angeblichen Vorfall in einem Sommerferienlager in Italien vor vielen Jahren. Der heute 29 Jahre alte Angeklagte gab gegenüber der Polizei an, dort vom Kinderdorfleiter sexuell missbraucht worden zu sein. Es gibt vom Angeklagten selbst über die Vorfälle dort aber verschiedenste Versionen. Er sprach von Schlägen, über verschiedene Formen des sexuellen Missbrauchs, sagte aber auch aus, dass der Leiter immer nett und gut zu ihm gewesen sei. Das bestätigen Zeugen vor Gericht.

Streit um Auto und Kündigung

Staatsanwältin Nicole Trinker warf dem Mann, dem eine geringe Intelligenz attestiert wird, vor, dass er den ehemaligen Kinderdorfleiter bewusst beschuldigt habe. Dafür hätte er mehrere Motive gehabt. Einerseits, weil der Kinderdorfleiter sein Sachwalter war und einem Autokauf nicht zugestimmt hatte. Deshalb habe es kein gutes Verhältnis mehr gegeben. Auf der anderen Seite gibt es eine Sozialpädagogin und Kinderdorfbetreuerin, eine enge Freundin und Bezugsperson des Angeklagten. Sie wurde vom Kinderdorfleiter wegen mutmaßlich falscher Stundenaufzeichnungen gekündigt.

Richter sah Lügen als erwiesen an

Der Angeklagte habe dann einen Rachefeldzug gegen den Dorfleiter gestartet, belegbar in mehreren Chat- und Telefonprotokollen, sagte Richter Christian Liebhauser-Karl. Für ihn bestehe kein Zweifel, dass der Angeklagte bewusst gelogen habe, um dem ehemaligen Kinderdorfleiter zu schaden. Er habe dem Pädagogen auch mehrmals angedroht, dass er die längste Zeit Kinderdorfleiter gewesen sei.

Der Richter verurteilte den Lagerarbeiter heute zu einer Geldstrafe in der Höhe von 280 Tagsätzen zu je zehn Euro – das ergibt gesamt 2.800 Euro Strafe. Zudem wird der Mann zu fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, mit einer Probezeit von drei Jahren. Es müsse ihm klar sein, dass er dem ehemaligen Kinderdorfleiter mit seinen Anschuldigungen massiv geschadet habe. Es habe schwere Auswirkungen sowohl beruflich als auch psychisch gehabt, sagte der Richter in seinem Schlusswort. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ehemaliger Leiter kann nicht zurück

Auf Nachfrage beim SOS-Kinderdorf hieß es, man sehe keine Möglichkeit, dass der nun rehabilitierte ehemalige Leiter wieder zurückkehren könne. Er sei nämlich nicht wegen der Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs gekündigt worden, sondern deshalb, weil er gegen interne Richtlinien der SOS-Kinderdörfer verstoßen hätte. Diese Verstöße seien zu Tage gekommen, als er wegen der anderen Causa suspendiert war, sagte eine Sprecherin der Kinderdörfer.