Chronik

Missbrauchsvorwürfe wohl Verleumdung

Ein ehemaliger Zögling des SOS Kinderdorfs Moosburg hat vor einigen Monaten gegen den damaligen Leiter schwere Missbrauchsvorwürfe erhoben. Nun wurden die Ermittlungen eingestellt. Der Beschuldiger muss sich wegen Verleumdung verantworten.

Bei der Anklage gegen den ehemaligen Bewohner des Kinderdorfs geht es neben Verleumdung auch um falsche Beweisaussage. Die Staatsanwaltschaft glaubte dem Beschuldiger, einem mittlerweile 29 Jahre alten Mann, bei seiner Einvernahme nicht. Er habe sich in Widersprüche verwickelt, sagte der Anwalt des früheren Leiters des Kinderdorfes, der nun über die Einstellung des Verfahrens offiziell informiert wurde.

Streit um ein Auto

Hintergrund der Anschuldigungen dürfte ein Streit um Geld gewesen sein. Der damalige Leiter des Kinderdorfes sei auch Erwachsenenvertreter des kognitiv beeinträchtigten jungen Mannes gewesen und habe diesem nicht jeden Wunsch erfüllt – mehr dazu in Missbrauch: Kinderdorfleiter wehrt sich (kaernten.ORF.at; 2.4.2019). Rechtsanwalt Hannes Gradischnig: „Er hätte gerne ein Auto gehabt, die finanziellen Mittel waren nicht da. Da muss der Erwachsenenvertreter sagen, das geht leider nicht.“

Darüber sei der Schutzbefohlene wütend geworden. Es liege ein aktenkundiger Whatsapp-Verlauf vor, so Gradischnig, in dem es sinngemäß heiße, der Mann würde bald Kinderdorfleiter gewesen sein. Die Anschuldigungen hatten weitreichende Folgen für den damaligen Leiter, er wurde noch während des laufenden Verfahrens gekündigt, sagte Gradischnig. Das sei für ihn nicht nachvollziehbar und für seinen Mandanten menschlich enttäuschend.

Medien erfuhren zuerst von Vorwürfen

Schon im Frühjahr, als über den Fall berichtet wurde, war auffallend, dass die Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs den Medien zugespielt wurden, bevor eine offizielle Anzeige eingebracht war. Gradischnig zu der gesamten Vorgangsweise: „Die gegenständliche Situation ist ein Paradebeispiel dafür, was Rufmord mit dem Leben einer unbescholtenen, redlichen Person anstellen kann.“ Für den nunmehr wegen Verleumdung und falscher Beweisaussage beschuldigten ehemaligen Zögling gilt wie immer die Unschuldsvermutung.

Von der Sprecherin des SOS-Kinderdorfs Anna Radl heißt es in einer Stellungnahme, die Kündigung des Leiters habe mit den Missbrauchsvorwürfen nichts zu tun, sondern hatte andere Gründe.