Wörthersee von oben
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Chronik

Expertenrunde zu Seenvolksbegehren

Das Seenvolksbegehren war am Donnerstag Thema einer öffentlichen Ausschusssitzung im Landtag. Seegrundstücke des Landes oder von Gemeinden sollen per Gesetz weder verkauft noch neu bebaut werden dürfen. Die beiden Initiatoren waren mit Experten als Auskunftspersonen geladen.

Am Wörthersee sind nur mehr neun Prozent der Uferflächen öffentlich zugänglich, 82 Prozent befinden sich in Privatbesitz. Die starke Verbauung ärgert viele Einheimische und laut einer Studie aus 2016 auch viele Gäste, sagt Gernot Memmer vom Tourismusberatungsunternehmen Kohl & Partner: „Die Kritik rüttelt an einem der Hauptpfeiler der Lebensqualität für Einheimische und somit auch an einem Buchungsargument für die Gäste.“

Verkaufs- und Neubebauungsverbot gefordert

Zu oft sei Volksvermögen an den Seen zugunsten der Profitmaximierung einiger Weniger verscherbelt worden, kritisiert Seenvolksbegehren-Initiator Walter Polesnik. Mit ihm fordert Gerhard Godescha ein Verkaufs- und Neubebauungsverbot von öffentlichem Seegrund. Er sagte, in Bayern sei der Schutz der Seen seit 70 Jahren in der Landesverfassung verankert und Oberösterreich seit 2019. „Im Vorarlberger Straßengesetz ist sogar festgelegt, dass zehn Meter Seeufer frei zugänglich bleiben müssen“, so Godescha. Er und Polesnik fordern zudem die Motorbootabgabe für den Ankauf von neuem öffentlichen Seegrund zweckzuwidmen.

Ökologische Maßnahmen sollen Belastung eindämmen

Die 2,3 Millionen Euro pro Jahr werden bisher für ökologische Maßnahmen verwendet, sagt Harald Tschabuschnig, Leiter der Landes-Umweltabteilung: „Wir müssen aufpassen, dass die Belastung an den Kärntner Seen nicht weiter zunimmt. Deswegen ist für uns der Uferbereich und die Überbauung von Wasserflächen eine entscheidende Frage.“ Der Wörthersee befinde sich dabei an erster Stelle.

An den Seen sei teils die Balance durcheinander geraten, sagt der Veldener Bürgermeister Ferdinand Vouk. In der touristischen Kernzone erteilt die Gemeinde Velden daher keine Baulandwidmungen mehr und erlaubt keine neuen Zweitwohnsitze: „Wir rücken jetzt bei den neuen Umfahrungswegen 15 Meter vom Seeufer ab. Hier kann natürlich nicht mehr das gebaut werden, was in der Vergangenheit noch möglich war.“

Arbeitsgruppe soll Forderungen prüfen

Die Landtagsparteien signalisieren zu einem Großteil der Forderungen im Volksbegehren Zustimmung. Die SPÖ-ÖVP-Koalition will diese in einer Arbeitsgruppe prüfen. SPÖ-Klubobmann Herwig Seiser und ÖVP-Klubobmann Markus Malle werden in Abstimmung mit Gemeindereferent Daniel Fellner und Tourismusreferent Sebastian Schuschnig die Grundlagen für die Umsetzbarkeit der Forderungen prüfen. In weiterer Folge sollen auch Mitglieder des zuständigen Landtagsausschusses beigezogen werden.

Landtagspräsident Reinhart Rohr sagt, allen sei bewusst, dass Handlungsbedarf bestehe. Der Landtagsausschuss will nun Auskunftspersonen aus Oberösterreich und Salzburg laden. Dort gibt es für freie Seezugänge schon gesetzliche Regelungen.

Darmann: Gemeindevermögen nicht vernichten

FPÖ-Obmann Gernot Darmann begrüßte in einer Aussendung die Zweckbindung der bestehenden Motorbootabgabe für den Ankauf von Seegrundstücken für die Öffentlichkeit. Im Interesse der Gemeindebürger dürfe jedoch die Gemeindeautonomie nicht beeinträchtigt oder Gemeindevermögen vernichtet werden. Darmann kündigte für die kommende Ausschusssitzung unter Beiziehung zusätzlicher Experten eine weitere Erörterung der Thematik an.

Team Kärnten-Chef Gerhard Köfer sprach sich gegen ein radikales Neubebauungsverbot und für die Zweckwidmung der Motorbootabgabe und der digitalen Erfassung der Ufer und Seenzugänge aus. Es müsse sichergestellt sein, dass auch in Zukunft eine qualitative, sinnvolle sowie nachhaltige touristische Weiterentwicklung machbar bleibe. Die Anzahl an freien Seezugängen müsse für die Zukunft gesichert bzw. weiter ausgedehnt werden, so Köfer. Der Einsetzung einer koalitionären Arbeitsgruppe zum Seenvolksbegehren kann Köfer wenig abgewinnen: „Es ist Klartext gefragt und kein Arbeitskreis.“