Landesgericht Klagenfurt
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Chronik

Terrorprozess: Neun Jahre Haft

Der 41 Jahre alte libanesische Staatsbürger, dem die Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung Hisbollah vorgeworfen wurde, ist am Landesgericht Klagenfurt zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann bekannte sich bis zuletzt nicht schuldig.

Der Prozess wurde am Mittwoch unter enormen Sicherheitsvorkehrungen fortgesetzt. Gleich zu Beginn wurden die Medienvertreter im großen Schwurgerichtssaal aufgefordert, keinerlei Namen zu nennen oder Personen zu zeigen. Im Verhandlungssaal saßen Angehörige des Angeklagten, in deren unmittelbarer Nähe waren ebenfalls Sicherheitskräfte positioniert.

Mann bestritt Schuld bis zuletzt

Dem Mann wurden die Mitgliedschaft bei einer kriminellen Organisation, die Ausbildung für terroristische Zwecke und Terrorismusfinanzierung vorgeworfen. Doch das alles bestritt der 41-jährige Libanese bis zuletzt.

Er habe seine Angaben zur libanesischen Terrormiliz nur gemacht, um in Österreich Asyl zu bekommen, sagte er vor Gericht. Dass er sich damit selbst belasten könnte, habe er nicht gewusst. Die Hisbollah sei im Libanon beliebt.

„War nie Mitglied der Hisbollah“

Nach den detaillierten Ausführungen eines Terrorexperten – über die diversen Anschläge mit Hunderten Todesopfern, verübt durch die Hisbollah im Lauf der letzten Jahrzehnte – befragte der Richter den Angeklagten, ob er denn davon nichts gehört habe. Dieser sagte, er habe einmal von Anschlägen der Hisbollah gehört, als er noch ein Kind gewesen sei.

Über seinen Dolmetscher – der Angeklagte spricht nur Arabisch – fragte er das Gericht im Gegenzug, ob Israel denn nicht terroristisch handle. Er sei auch nie Mitglied der Hisbollah gewesen, sondern nur Sympathisant, wie so viele Menschen in seiner Heimat.

Polizei: Kein Druck ausgeübt

Auch der Sachverständige führte am Mittwoch aus, dass die Hisbollah in manchen Teilen der libanesischen Bevölkerung nicht als terroristische Organisation gesehen werde. Als Zeuge wurde auch ein Polizeibeamter befragt, der die Vernehmung des Mannes durchgeführt hatte.

Unter dem Pseudonym K188 – um anonym zu bleiben – sollte der Beamte ausführen, ob Druck auf den Angeklagten ausgeübt worden sein. Das wurde von dem Beamten dezidiert zurückgewiesen. Man habe sich viel Zeit genommen, der Angeklagte sei auch mittels Dolmetscher in seiner Sprache belehrt worden, dass er nicht aussagen müsse.

Terrorismusfinanzierung ausgeschieden

Der Vorwurf der Terrorismusfinanzierung wurde aus dem Verfahren ausgeschieden. Die 14.600 Euro, die bei dem Angeklagten im Zuge einer Hausdurchsuchung gefunden wurden, sollen laut diesem für die Eröffnung eines libanesischen Restaurants bestimmt gewesen sein.