Umgestürzte Holzstatue auf der Gerlitzen
ORF
ORF
Chronik

Toter Bub: Angeklagte weisen sich Schuld zu

Im Prozess um den von einer Holzfigur auf der Gerlitzen erschlagenen fünfjährigen Buben im Sommer 2017 weisen sich die drei Angeklagten gegenseitig die Schuld an dem Unglück zu. Verhandelt wird wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Gemeingefährdung.

Nach dem tödlichen Unglück beim Almmuseum auf der Gerlitzen, bei dem der fünf Jahre alte Valentin von einer Holzfigur erschlagen worden ist, wurde am Donnerstag der Prozess am Landesgericht Klagenfurt fortgesetzt. Zwei Vertreter der Agrargemeinschaft, denen die Hütte gehört und der Hüttenwirt müssen sich wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Gemeingefährung verantworten.

Nur zwei von drei Angeklagten erschienen

Vor Gericht erschienen am Donnerstag nur zwei der drei Angeklagten, der ehemalige Obmann der Agrargemeinschaft und der derzeitige Obmann. Der Hüttenwirt befindet sich im Krankenhaus, wie sein Verteidiger Herwig Hasslacher zu Beginn der Verhandlung mitteilte. Er und der ehemalige Obmann der Agrargemeinschaft auf der Gerlitzen wurden bereits am ersten Verhandlungstag im Juni des Vorjahres von Richterin Ute Lambauer befragt, beide bekannten sich nicht schuldig. Am Donnerstag war der aktuelle Obmann der Agrargemeinschaft an der Reihe, auch er wies jede Schuld von sich.

Wer hat Holzfigur unsachgemäß aufgestellt?

Staatsanwältin Denise Ebner wirft den drei Männern vor, die Holzfigur vor dem Almmuseum auf der Gerlitzen, von der der fünf Jahre alte Valentin im Sommer 2017 erschlagen wurde, unsachgemäß und ungesichert aufgestellt zu haben.

Der 52 Jahre alte Obmann der Agrargemeinschaft gab vor Gericht an, wenig über die Vorgänge rund um das Almmuseum gewusst zu haben. Zum Zeitpunkt des Unfalls hätte noch sein mittlerweile verstorbener Vater das Sagen in der Almgemeinschaft gehabt, er habe diesen nur unterstützt. Auf den Vorhalt der Richterin, dass er bereits im Mai 2018 in einem Sitzungsprotokoll als stellvertretender Obmann geführt worden sei, hieß es vom Angeklagten: Das stimme nicht, er habe nur seinen Namen dafür hergegeben.

Zuständigkeiten für Wartung weiterhin unklar

Für die Wartung des Almmuseums sei der Wirt der Pöllingerhütte zuständig gewesen, gab der Mann in einer ersten Befragung zu Protokoll. Am Donnerstag sagte er hingegen, es seien der Hüttenwirt und der Geschäftsführer der Gerlitzen Kanzelbahnen zuständig. „Warum auf einmal?“, fragte daraufhin die Staatsanwältin. „Ich habe mich damals wohl falsch ausgedrückt“, so der Angeklagte. Durch Recherchen hätte er erfahren, dass die Kanzelbahnen das Almmuseum bereits im Jahr 2017 betrieben hätten. Ob es dafür auch einen Pachtvertrag gibt oder nicht, dazu bestehen unterschiedliche Angaben – das müsse geklärt werden, sagte die Richterin.

Agrargemeinschafts-Obmann bestreitet Aufstellung

Bestritten wird vom Obmann der Agrargemeinschaft, dass er mit seiner Bagger-Firma rund um die Hütte Arbeiten durchgeführt hat und die beiden Holz-Figuren vorübergehend abmontiert und dann wieder – unsachgemäß – aufgestellt wurden.

Prozess auf Ende August vertagt

Befragt wurden auch mehrere Zeugen, darunter die Mutter des toten Buben. Der Sachverständige ist erst für den nächsten Verhandlungstag geladen. Der Prozess wurde auf Ende August vertagt. Dann sollen der Verantwortliche der Seilbahn ebenso aussagen, wie alle Mitglieder der Agrargemeinschaft.