Im Sommer 2017 wurde der fünf Jahre alte Valentin aus Wien, der mit Mutter und Großmutter spazieren nahe der Pöllingerhütte unterwegs war, von der 80 Kilogramm schweren und 1,60 Meter großen Figur erschlagen. Der Bub hatte sie berührt, danach stürzte sie um. Laut Gutachter war die Holzstatue nicht ausreichend gesichert.
Jetzt – zwei Jahre später – müssen sich drei Angeklagte vor Gericht verantworten. Auch die für das Grundstück zuständige Agrargemeinschaft ist angeklagt. Nächste Woche am Donnerstag (26. Juni) stehen zwei Angeklagte wegen grob fahrlässiger Tötung vor dem Richter. Ihnen wird vorgeworfen, die Holzfigur nicht ordnungsgemäß gesichert zu haben. „Eine Person ist wegen fahrlässiger Gemeingefährdung angeklagt", so der Sprecher der Staatsanwaltschaft Markus Kitz am Montag gegenüber dem ORF.

Der Strafrahmen für grob fahrlässige Tötung beträgt bis zu drei Jahre Haft. Auf fahrlässige Gemeingefährdung steht bis zu ein Jahr Haft. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.