Landwirtschaft

Buschenschanken dürfen künftig zukaufen

Ein neues Kärntner Buschenschankgesetz sieht vor, dass Betriebe künftig bäuerliche Produkte zukaufen dürfen, auch die Sperrfrist soll fallen. Die Gesetzesnovelle soll noch im Sommer in Kraft treten.

Da die Buschenschankbetriebe – wie auch die Gastronomie – wegen der Coronavirus-Pandemie erst später aufsperren konnten, befürchteten viele, dass sie aufgrund der geltenden Sperrfrist heuer mitten in der Hochsaison schließen müssen. Mehr dazu auch in Buschenschanken schließen im August. Laut derzeitigem Gesetz muss der Betrieb nach zwölf Wochen für zehn Tage unterbrochen werden. Diese Sperrfrist soll nun mit der Gesetzesnovelle fallen. „Die Ausschanktage sollen flexibel gesetzt werden können, so lange sie sich innerhalb des Rahmens von insgesamt 200 Tagen pro Jahr bewegen“, so Agrarreferent Martin Gruber (ÖVP) am Donnerstag.

Strenge Auflagen beim Zukauf von Produkten

Auch der Zukauf bäuerlicher Produkte aus der Region soll mit der Novelle erlaubt werden. „Von den Bauern wird heutzutage immer mehr Spezialisierung verlangt, um am Markt bestehen zu können. Als Buschenschank sollen sie dann doch wieder alles aus eigener Produktion anbieten. Das passt nicht zusammen und ist realitätsfremd“, so Gruber. Deshalb soll der Zukauf bei anderen Kärntner Produzenten unter strengen Auflagen erlaubt werden, sodass der typische, bäuerliche Charakter bewahrt bleibt.

Von wem die Produkte zugekauft werden, soll in der Speisekarte ausgewiesen werden. „Damit wollen wir auch gegenüber den Gästen größtmögliche Transparenz bei der Herkunft erreichen." Der Gesetzesentwurf soll nach Ende der Begutachtung noch im Juli im Landtag beschlossen werden und bereits im August in Kraft treten, „sodass kein Kärntner Buschenschankbetrieb heuer in der Hochsaison schließen muss“, so Gruber.

Für FPÖ ist neues Gesetz „Erleichterung“

FPÖ-Obmann Gernot Darmann begrüßte am Donnerstag die geplanten Änderungen. Nur so könnten die bäuerlichen Buschenschanken bereits erlittene Einnahmenausfälle teilweise ausgleichen. Für viele bäuerliche Betriebe, die es ohnehin sehr schwer haben, sei das Buschenschankrecht eine wichtige zusätzliche Einnahmequelle. Seitens der Politik müssen hier Erleichterungen geschaffen werden“, so FPÖ-Obmann Gernot Darmann in einer Aussendung.

Team Kärnten begrüßt Änderung

Auch Team Kärnten-Obmann Gerhard Köfer begrüßt die geplante und absolut notwendige Änderung des Buschenschankgesetzes. Die Adaptierung sei essentiell, um den Betrieben mehr Flexibilität zu ermöglichen. Die Buschenschenken sind aus der Sicht Köfers für Kärntens Tourismus auch für die einheimische Bevölkerung von großer Bedeutung und müssen in dieser so schwierigen Phase unterstützt werden. Sie seien ein Kulturgut.